Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 Stadt Selm muss Hausaufgaben machen

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Stadt Selm macht ihre Hausaufgaben
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Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

2026 klingt weit weg, könnte man denken. Die Stadt Selm macht aber jetzt schon ihre Hausaufgaben, um gewappnet zu sein. Denn es gilt unter anderem, die entsprechenden Raumkapazitäten zu schaffen für den erwarteten Fall, dass viele Schüler dann den Ganztag besuchen werden.

Um den zukünftigen Bedarf an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den Grundschulen in Selm zu berechnen und damit den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab August 2026 bestmöglich umsetzten zu können, hat das Bildungsmonitoring & Bildungsmanagement des Kreises Unna eine Vorausberechnung des Bedarfs an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule an Selmer Grundschulen erstellt.

Annahme: 90-Prozent-Quote

Eines der Ergebnisse: Die vorausberechnete Zahl der Schüler insgesamt in Selm mit Bedarf an einem OGS-Platz und mit Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz steigt bis zum Schuljahr 2028/2029 auf knapp über 1100 Schüler und sinkt bis 2031/2032 auf knapp über 1000 Schüler.

Die Stadt Selm geht aber nicht davon aus, dass alle Schüler, die einen Rechtsanspruch haben, ihn auch in Anspruch nehmen werden. Es gelte die Annahme, dass zukünftig 90 Prozent der Grundschüler in Selm an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen werden, erläuterte Beigeordnete Sylvia Engemann in der jüngsten Sitzung des Schulausschusses (5. Dezember).

Wie sieht es konkret in Selm im ersten Schuljahr aus, in dem der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz gilt, nämlich im Schuljahr 2026/2027? Da anfangs nur die Erstklässler den Rechtsanspruch haben, gehen die Experten des Kreises Unna und die Stadt Selm von 247 Schülern aus, die einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.

In den folgenden drei Jahren kommen auch die Zweit-, Dritt- und Viertklässler in den Genuss des Rechtsanspruchs. Die Zahl aller Schüler mit Rechtsanspruch in Selm steigt dann auf über 1000, ehe sie durch Abnahme der Bevölkerung wieder sinke, heißt es in den Berechnungen des Kreises Unna. Wohlgemerkt: Das sind Zahlen unter der Prämisse, dass 90 Prozent der Schüler den Rechtsanspruch auch tatsächlich in Anspruch nehmen.

Grundlage für Machbarkeitsstudie

Für die vier Grundschulstandorte in Selm - Overbergschule, Ludgerischule und Grundschule Auf den Äckern mit den Standorten Bork und Cappenberg - bedeutet diese Entwicklung große Herausforderungen. Wie das personell zu stemmen ist, liegt nicht in der Hand des Schulträgers (Stadt Selm), sondern der Bezirksregierung. Gleichwohl hat die Stadt Selm die Verpflichtung, die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass jedes Kind, das den Rechtsanspruch in Anspruch nehmen möchte, auch einen OGS-Platz bekommt.

„Mit den Vorausberechnungen haben wir eine Planungsgrundlage für die Machbarkeitsstudie, die wir für die drei Grundschulstandorte Ludgerischule und Grundschule Auf den Äckern in Bork und Cappenberg in Auftrag geben“, sagt Beigeordnete Engemann. Das beauftragte Architekturbüro, Schamp & Schmalöer Architekten Stadtplaner PartGmbB aus Dortmund, soll die baulichen Möglichkeiten der jeweiligen Grundschulstandorte in Hinblick auf die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen in den kommenden Jahren analysieren. Die Ganztagsbetreuung soll in dem jeweiligen Grundschulgebäude umgesetzt werden.

Die Machbarkeitsstudie soll in Varianten prüfen, wie alle Bedarfe der drei Grundschulstandorte Grundschule „Auf den Äckern“ in Bork, Grundschule „Auf den Äckern“ in Cappenberg und der Grundschule „Ludgerischule“ in Selm über ein jeweiliges Raumprogramm erfüllt werden können.

Die Varianten sollen darstellen, wie die geplanten Raumprogramme, zum Beispiel über Umbaumaßnahmen im jeweiligen Bestandsgebäude und/oder als Erweiterungsbauten auf dem Schulgrundstück, im Hinblick auf die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren, realisiert werden können. Die erarbeiteten Varianten sollen anschließend untersucht und gegenübergestellt werden. Es werde einen Workshop mit den betroffenen Schulen geben, kündigte Sylvie Engemann an. „Im Frühjahr 2023 werden wir ein erstes Planungskonzept haben.“

Für den Anbau an der Overbergschule für die Ganztagsbetreuung liegt jetzt eine Teilbaugenehmigung vor. Für die anderen Grundschulstandorte in Selm wird eine Machbarkeitsstudie ausloten, wie der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz räumlich umzusetzen ist.
Für den Anbau an der Overbergschule für die Ganztagsbetreuung liegt jetzt eine Teilbaugenehmigung vor. Für die anderen Grundschulstandorte in Selm wird eine Machbarkeitsstudie ausloten, wie der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz räumlich umzusetzen ist. © Arndt Brede (Archiv)

Warum gibt es eigentlich keine Machbarkeitsstudie für die Overbergschule? Ganz einfach. Es wird einen Anbau an der Overbergschule geben, der unter anderem auch die Offene Ganztagsbetreuung beherbergen soll. In dem Zusammenhang gibt die Beigeordnete bekannt, dass eine Teilbaugenehmigung für den Erweiterungsbau vorliege.

Dabei gehe es um einzelne Teile des Bauvorhabens wie die Baustelleneinrichtung, die Erstellung der Baugrube und den Rohbau. „Damit kann jetzt begonnen werden“, sagt Sylvia Engemann. Insgesamt müssen wegen der Förderung des Vorhabens Neubau und Freiflächengestaltung zwischen Overbergschule und dem benachbarten Gymnasium bis Ende 2024 umgesetzt werden. „Ich denke, dass wir das schaffen“, erklärt die Beigeordnete.

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