Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erwartet

Anspruch auf Ganztagsbetreuung: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erwartet
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Das vom Bundestag und Bundesrat im September 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz regelt ein stufenweises Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen eins bis vier ab dem 1. August 2026. Viel Zeit bis dahin ist nicht mehr. Und so hat die Stadt Selm eine Studie in Auftrag gegeben, die den Flächenbedarf für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Schulstandorten in Selm, Bork und Cappenberg ausarbeiten soll.

Sie soll in Varianten prüfen, wie alle Bedarfe der drei Grundschulstandorte (Grundschule „Auf den Äckern“ in Bork, Grundschule „Auf den Äckern“ in Cappenberg und Grundschule „Ludgerischule“ in Selm) über ein jeweiliges Raumprogramm erfüllt werden können. Die Varianten sollen darstellen, wie die geplanten Raumprogramme, zum Beispiel über Umbaumaßnahmen im jeweiligen Bestandsgebäude und/oder als Erweiterungsbauten auf dem Schulgrundstück im Hinblick auf die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren realisiert werden können.

Im Märtz hatte Torsten Schneidereit, Leiter der Selmer Schulverwaltung die Pollitik darüber informiert, dass für die Standorte der Grundschule Auf den Äckern und Ludgerischule Workshops stattgefunden hätten. Dabei seien die Schulleitungen sowie Vertreter des Vereins „Ganz Selm“ als Träger der Ganztagsbetreuung und der Stadt Selm als Schulträger gewesen.

Ergebnisse im Schulausschuss

Aktuelle Ergebnisse dürfte der mündliche Bericht bieten, den Susanne Schamp (Architekten Stadtplaner PartGmbB) am Montag, 11. September, in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport halten soll. Sie soll zu Anfang der Sitzung die Studie zur räumlichen Entwicklung für die Grundschulen „Auf den Äckern“ und Ludgerischule (Machbarkeitsstudie) vorstellen. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Bürgerhaus Selm, Willy-Brandt-Platz 2.

Die Machbarkeitstudie bezieht die Overbergschule nicht ein. Dort soll ein Anbau die räumliche Situation entzerren helfen. Er ist gerade im Bau.

Weil der Anbau, der die Raumsituation entzerren soll, bereits im Bau ist, bezieht die Machbarkeitsstudie die Overbergschule nicht mit ein.
Weil der Anbau, der die Raumsituation entzerren soll, bereits im Bau ist, bezieht die Machbarkeitsstudie die Overbergschule nicht mit ein. © Arndt Brede

Mögliches Förderbudget: 1 Million Euro

Unterdessen hat die Verwaltung wohl mehr Klarheit, was Personalkosten und Zuwendungen für außerschulische Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich und Fördermittel für den Ganztagsausbau betrifft. Die Sitzungsvorlage für den Schulausschuss gibt Aufschluss darüber.

Dort heißt es unter anderem: „Die Zuwendung und Zuweisung von Lehrerstellenanteilen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (inkl. Betreuungspauschale) wird mit einfachen Fördersatz für Schüler und Schülerinnen ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (0,2 Stelle pro 25 Kinder) und mit erhöhtem Fördersatz für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (0,2 Stelle pro 12 Kinder) erbracht. Hinzu kommt eine Betreuungspauschale für die offenen Ganztagsgrundschulen in Selm in Höhe von 30.000 Euro (7.500 Euro pro Schulstandort).“

Was Finanzhilfen zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ betrifft, heißt es in der Sitzungsvorlage unter anderem: „Das Budget für jeden Schulträger wird (sofern es nicht noch zu Änderungen bei der Förderrichtlinie kommt) zu 90 Prozent nach Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 (Amtliche Schuldaten 2022/2023) und zu 10 Prozent nach dem Anteil der erhaltenen Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune an der Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen (Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2023) berechnet.“

Um den Städten und Gemeinden zumindest eine grobe Planung zu ermöglichen, empfehle der Städte- und Gemeindebund NRW, für die Berechnung des voraussichtlichen eigenen Budgets nur auf die Schülerzahlen abzustellen und hinsichtlich des Faktors „Schlüsselzuweisungen“ einen Auf- oder Abschlag vorzunehmen.

„Die NRW-Gesamtzahl der Schüler in den Klassen 1 bis 4 beträgt 729.000 (Anm.: das ist die offizielle Zahl aus dem MSB)“, heißt es weiter.

In der Kommune Selm gebe es aktuell 965 Grundschüler. Damit betrage der Anteil der Kommune Selm an der Gesamtschülerzahl in NRW 0,1323731 Prozent. Aus diesem Anteil errechne sich ein mögliches Förderbudget von 1.002.064,37 Euro (= 0,1323731 Prozent von 757.000.000 Euro).

„Da die Gemeinde Selm als relativ steuerschwach einzustufen ist und deshalb höhere Schlüsselzuweisungen erhalten könnte, kann das Ergebnis noch aufgerundet werden, beispielsweise auf 1.003.000 Euro“, teilt die Stadtverwaltung mit.

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