Pflegeheim-Pläne auch für die Waltroper Straße
Möglicher Standort in Bork
Es gibt zwei Bewerber um die ausgeschriebenen 39 Pflegeplätze für Selm. Nun sind weitere Details bekannt. Die Caritas Lünen Selm Werne plant, am Marktplatz in Bork ein Pflegeheim zu bauen. Ein zweiter Bewerber hat ein anderes Areal ins Auge gefasst – auch in Bork. Lesen Sie mehr in unseren Fragen und Antworten.

An der Evangelischen Kirche gab es schon mehrere Pläne. Nun gibt es einen für ein Pflegeheim.
Wie viele Bewerber gab es und welche sind nun ernsthaft in der Prüfung der „Jury“? Es gab zwei Bewerber aus Selm, die beide sowohl nach der Stellungnahme der Stadt Selm als auch nach der Stellungnahme der WTG-Behörde des Kreises Unna (Heimaufsicht) grundsätzlich geeignet sind und sich daher in der Auswahl befinden.
Wann ist die Auswahlsitzung? Wer sitzt in der „Jury“? Die Kommission ist am 5. April 2016 zum ersten Mal zusammengetreten, war aus Krankheitsgründen jedoch nicht voll besetzt und konnte insofern noch nicht abschließend entscheiden. Die Entscheidung soll jedoch im Laufe der nächsten Woche (15. Kalenderwoche) fallen. Das Entscheidungsgremium setzt sich zusammen aus der Leiterin der Stabsstelle Planung und Mobilität Sabine Leiße, dem Sozialplaner des Kreises, Hans Zakel, dem Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales Norbert Diekmännken und der Sachgebietsleiterin Grundsatzangelegenheiten und Soziale Sicherung, Alexandra Paschedag-Reinholz. Es wird beraten von der Heimaufsicht.
Um welche Flächen geht es bei den Bewerbungen? Ist es richtig, dass ein Bewerber (Caritas Lünen-Werne-Selm) am Markt in Bork bauen will und ein zweiter an der Evangelischen Kirche? Beide Vorhaben beziehen sich auf den Stadtteil Selm-Bork. Es ist richtig, dass eines der Vorhaben die Fläche am „Marktplatz“ betrifft und das zweite eine Fläche an der Waltroper Straße.
Wie ist der weitere bauplanerische Ablauf (zeitliche Dimension / behördliches Verfahren)? Die Bedarfsbestätigung ist lediglich Voraussetzung für eine Förderung des Vorhabens nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW; das Ausschreibungsverfahren ersetzt weder das Baugenehmigungsverfahren noch das Abstimmungsverfahren. Das bedeutet: Ist die Entscheidung gefallen, so geht die Arbeit für den „Gewinner“ erst richtig los. Wird nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Bedarfsbestätigung mit dem Bau begonnen, verliert die Bedarfsbestätigung ihre Gültigkeit.
Nach welchen Kriterien entscheidet die Auswahlgruppe über die Bewerbungen? Die Kommission entscheidet nach den zehn in der Ausschreibung genannten gewichteten Kriterien aus den drei Kategorien Standort, Träger und Konzept. Es wird beurteilt, welchen von zwei bis fünf Erfüllungsgraden (0 bis 8 Punkte) das jeweilige Vorhaben für jedes Kriterium erfüllt. Der erreichte Wert wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und ergibt so den Punktwert für das Kriterium. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus der Summe aller Punktwerte. Das Vorhaben mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag (= die Bedarfsbestätigung).