Der Parkplatz an der Kreisstraße/Landsbergstraße muss wahrscheinlich in Zukunft nachts geschlossen werden. Das hat Baudezernent Stephan Schwager in der letzten Ratssitzung erklärt.

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Parkplatz Landsbergstraße: Klage gegen Stadt Selm war erfolgreich

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Der Parkplatz an der Kreisstraße/Landbergstraße muss wahrscheinlich bald nachts geschlossen werden. Grund ist eine Klage eines Anwohners, die für die Stadt Selm negativ ausgefallen ist.

Selm

, 01.04.2022, 06:05 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die vier E-Ladesäulen auf dem Parkplatz an der Kreisstraße Ecke Landbergstraße sind gerade nicht nutzbar - rot-weiße Warnbaken sperren die Parkbuchten an der nördlichen Seite des Parkplatzes ab. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird sich auf dem Platz in der nächsten Zeit noch mehr ändern. Denn: Die Stadt Selm, die Eigentümerin der Fläche ist, hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Niederlage einstecken müssen, die den Parkplatz betrifft.

Warum genau - das nennt der Selmer Baudezernent Stephan Schwager eine „ziemlich trockene juristische Angelegenheit“. In der letzten Ratssitzung hatte er über die Klage berichtet - und über die Konsequenzen für die rund 80 Parkplätze auf dem Platz.

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Ein Anwohner des Platzes im Zentrum von Selm hatte gegen die gegen die Baugenehmigung vom 25. Oktober 2019 zur Errichtung einer Stellplatzanlage für Autos und Fahrräder geklagt. Laut Stadt Selm ist die Klage am 20. Januar beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen. „Der Parkplatz war zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt“, erklärt Stadtsprecher Malte Woesmann auf Anfrage der Redaktion.

Zuschlagen von Autotüren in der Nacht zu laut

Die Stadt hat bei der Planung des Platzes eine falsche Rechtsgrundlage zugrunde gelegt - so erklärte Stephan Schwager die Entscheidung des Gerichts. Die Stadt war davon ausgegangen, dass es sich bei dem Parkplatz um einen öffentlichen handelt. Tatsächlich ist es aber ein privater Parkplatz, der öffentlich zugänglich ist. Warum spielt das überhaupt eine Rolle? Weil es da jeweils andere Emissionsvorgaben gibt.

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Malte Woesmann erklärt das so: „Der nördliche Teilbereich des privaten aber öffentlich zugänglichen Parkplatzes hält das sogenannte Spitzenpegelkriterium, welches nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm hier berücksichtigt werden muss, im Nachtzeitraum (22 – 6 Uhr) nicht ein.“ Spitzenpegelkriterium: Das umfasst kurzzeitige Geräuschspitzen - das Zuschlagen von Autotüren beispielsweise.

„Die Werte, die dem Spitzenpegelkriterium zu Grunde liegen, werden in der Nähe des Grundstücks des Klägers überschritten“, so der Stadtsprecher.

Schließung bei Nacht ist eine Möglichkeit

Wie geht es also weiter mit dem Parkplatz direkt an der Kreisstraße, der ja rege genutzt wird? Abgesperrt sind schon die E-Lade-Parkplätze. „Diese vier Parkplätze befinden sich in dem Bereich, in dem die Werte des Spitzenpegelkriteriums im Nachtzeitraum nicht eingehalten werden können“, erklärt Malte Woesmann. Die Verwaltung muss aber auch prüfen, wie es mit dem Rest des Platzes aussieht. „Die Schließung für den Nachtzeitraum sowie die Änderung des maßgeblichen Bebauungsplanes stellen zwei mögliche Varianten dar. Die Verwaltung wird hierzu nochmal das Gespräch mit dem Kläger suchen“, heißt es dazu von der Stadtverwaltung.

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Ob die Schließung bei Nacht mit einer Schranke oder ähnlichem umgesetzt wird, das stehe alles noch nicht fest, hatte Stephan Schwager in der Ratssitzung gesagt. So oder so muss die Stadt für die Reaktion auf die Niederlage noch mal Geld in die Hand nehmen. Auch für die Gerichtskosten wird sie aufkommen müssen, wie Malte Woesmann auf Nachfrage bestätigte. „Die Stadt Selm trägt die Kosten des gerichtlichen Streitverfahrens. Die Höhe dieser Kosten steht noch nicht fest“, erklärte er.