Hundesteuer: Unklarheit über "gefährliche Hunde"

Neue Regelung in Selm

Die Hundesteuer-Debatte hat jetzt auch den Halter eines Rottweilers auf den Plan gerufen: Muss er tatsächlich den deutlich erhöhten Steuersatz für „Gefährliche Hunde“ entrichten? Das fragt sich Heinrich Krömer von der Netteberger Straße. Es gibt Argumente dafür und dagegen – und eine deutliche Aussage der Stadtverwaltung.

SELM

, 26.12.2015, 05:08 Uhr / Lesedauer: 1 min
Gefährlicher Hund, ungefährlicher Hund - die Hundesteuer-Debatte in Selm geht weiter.

Gefährlicher Hund, ungefährlicher Hund - die Hundesteuer-Debatte in Selm geht weiter.

Die Vorgeschichte

Die Stadt Selm hatte schon in einer Ratssitzung am 30. März 2012 die Anhebung der Hundesteuer zum 1. Januar 2016 beschlossen. Viele Hundehalter waren jetzt verärgert, als Anfang Dezember bekannt wurde, dass die Steuererhöhung ansteht. Die Stadt Selm hatte im Amtsblatt darüber informiert, was aber weitgehend unbeachtet blieb.  

Der Sachstand 

Heinrich Krömer hat einen 17 Monate alten Rottweiler. Er bezahlt für den Hund Steuern – allerdings nicht die einfachen, sondern die für einen gefährlichen Hund. Nach den Steuererhöhungen, die zum 1. Januar anfallen, sind das 480 Euro (nach 300 Euro im Jahr 2015). Würde der Hund nicht in diese Sonderklasse eingruppiert, fielen 120 Euro „normale“ Hundesteuer an.

Das Problem

Die Satzungen der Stadt Selm und das Landeshundegesetz NRW gehen auseinander bei der Bezeichnung von „Gefährlichen Hunden“: Laut Land NRW ist ein Rottweiler nicht per se ein gefährlicher Hund, laut Stadt Selm schon. „Und hier geht Kommunalsatzung vor Landesordnung“, sagt Stadtsprecher Malte Woesmann.

Der Kompromiss

Die Satzung der Stadt beinhaltet eine Ermäßigung für Halter der „Gefährlichen Hunde“. Die käme auch für Krömer infrage: Er hat eine Begleithundeprüfung gemacht. Er habe zudem einen Wesenstest geplant, in dem gutachterlich festgestellt werden soll, ob der Hund gefährlich ist. Wenn man eines der beiden Dinge vorweisen kann, kann man bei der Stadt einen Antrag auf die Ermäßigung stellen. Dann werden zwei Drittel des Tarifs fällig, also 320 Euro.  

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