Familie kriegt keine Familienkarte im Freibad Selm „War sehr heftig, abgewiesen zu werden“

Familie bekommt im Freibad keine Familienkarte: „War sehr heftig“
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Die Sonne strahlt, es sind Sommerferien: Beste Bedingungen also für einen Ausflug mit der Familie ins Freibad. Das dachte sich auch Tanja Netzer-Schubert, die mit ihren Kindern am Sonntag (9. Juli) das Bürgerfreibad Selm ansteuerte. Dort angekommen, herrschte schon am Vormittag reger Betrieb.

Als die Mutter mit ihren fünf Kindern an der Kasse stand, wollte sie eine Familienkarte kaufen. Ihr ältester Sohn (20) sollte als zweiter Erwachsener zählen und da sie zudem eine Freikarte hatte, ging es genau auf. Denn: Eine Familienkarte gibt es im Freibad Selm für Eltern und bis zu drei ihrer Kinder bis einschließlich 17 Jahren. Doch eine Familienkarte sollte das Sextett nicht bekommen.

„Für mich zählt jeder Cent“

„‘Es muss die Kombination aus Mutter, Vater und maximal drei Kindern sein‘, sagte man mir an der Kasse. Da frage ich mich doch, warum ich als ein Elternteil mit vier Kindern da nicht reinkomme?“, erzählt die Selmerin. Letztlich musste sie für jedes ihrer Kinder und auch die zwei Erwachsenen einzeln zahlen.

Statt der 13 Euro, die sonst für die Familienkarte fällig gewesen wären, bezahlte sie nun 22 Euro - vier Mal den Eintrittspreis für Kinder und Jugendliche in Höhe von drei Euro und zwei Mal den vollen Preis von fünf Euro. „Es war sehr heftig, so abgewiesen worden zu sein. Das hat weh getan. Die neun Euro Unterschied sind für uns viel Geld, da mein Mann schwer krank ist und schon berentet wird. Ich bin Alleinverdienerin und da zählt für mich jeder Cent“, sagt Tanja Netzer-Schubert.

Viele Besucher strömten in den vergangenen Tagen ins Bürgerfreibad Selm.
Viele Besucher strömten in den vergangenen Tagen ins Bürgerfreibad Selm. © Günther Goldstein (Archiv)

Letztlich zahlte sie trotzdem - auch wegen ihrer Kinder. Sie wollte, dass alle einen schönen Tag haben und das Wetter genießen. „Deshalb blieb ich sachlich und versuchte, meinen Ärger zurückzuhalten“, berichtet die Familienmutter, die seit neun Jahren in Selm lebt.

Ihren Unmut äußerte sie später jedoch in den Sozialen Netzwerken. Dort schrieb sie unter anderem, dass Selm prahle, immer so familienfreundlich zu sein und nannte die Behandlung ihrer Familie eine „Frechheit“.

Markus Jungeilges ist Geschäftsführer des Bürgerfreibad Selms.
Markus Jungeilges ist Geschäftsführer des Bürgerfreibad Selms. © Günther Goldstein

Andere Nutzer schilderten ähnliche Erfahrungen im Freibad Selm. „Wir hatten auch mal Probleme. Unser Kind wurde dreimal abgewiesen und war fürchterlich am Weinen. Habe mich bei dem Vorsitzenden beschwert, aber anscheinend hat es wohl nix gebracht“, schrieb ein User.

Eine andere Nutzerin äußerte sich wie folgt: „Hatten wir letztes Jahr auch: Ich war mit meiner Mutter und vier Kindern dort. Eigentlich hatte es bisher immer funktioniert, mit zwei Erwachsenen und Kindern eine Familienkarte zu bekommen. Aber an der Kasse meinte man, dass es eine weibliche und eine männliche Person sein muss, um eine Berechtigung für eine Familienkarte zu haben. Und was ist mit gleichgeschlechtlichen Paaren?“

Fünf Personen im selben Haushalt

In eine ähnliche Kerbe schlägt auch Tanja Netzer-Schubert, die die Ungerechtigkeit in Sachen gleichgeschlechtliche Paaren mit Kindern anprangert.

Freibad-Chef Markus Jungeilges will den konkreten Fall, der sich am Sonntag im Freibad abspielte, nicht kommentieren. „Zu Einzelfällen sage ich grundsätzlich nichts. Im Allgemeinen ist es so, dass die Familienkarte für maximal fünf Personen gilt, die im selben Haushalt leben. Das ist die Voraussetzung.“

Er betonte, dass es keine Rolle spiele, ob es sich um ein gleichgeschlechtliches Paar oder eine alleinerziehende Person mit vier Kindern handele. „Das ist kein Problem, auch diese Menschen haben Anspruch auf eine Familienkarte.“

Tanja Netzer-Schubert und ihre Familie haben auf jeden Fall Konsequenzen aus ihren Erfahrungen gezogen: „Wir werden uns erst einmal eine andere Location suchen bis sich eine Veränderung ergibt, was die Reglung der Eintrittspreise und des Personals angeht.“

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 11. Juli 2023.

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