Kontrollverfahren beantragt

Baugebiet Kreuzkamp West wird Gericht beschäftigen

Das Neubaugebiet Kreuzkamp West in Selm wird künftig wohl das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigen. Zwei Selmer haben mit Hilfe eines Anwalts ein sogenanntes Normenkontrollverfahren beantragt. Ob das das Neubaugebiet verhindern kann, ist jedoch offen.

Selm

, 06.10.2015 / Lesedauer: 2 min

Am Kreuzkamp West. Hier soll das Neubaugebiet entstehen.

Zwei Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) "Freiraum erhalten" haben über einen Anwalt ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt. Bei einem solchen Verfahren wird von dem Gericht untersucht, ob bei der Aufstellung und beim Beschluss des Baugebiets alles rechtens verlaufen ist.

„Der Anwalt bemängelt in unserem Namen einige Verfahrensfehler“, so Natalie Stefanski von der BI auf Anfrage der Redaktion. So seien unter anderem die Einwendungen gegen den Bebauungsplan nicht vernünftig bearbeitet und beantwortet worden.

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Dr. Ulrich Lau, Pressedezernent beim Oberverwaltungsgericht, bestätigte auf Anfrage den Eingang des Antrages Ende September. Nun müsse zunächst untersucht werden, ob der Antrag zulässig ist. So sei wichtig, dass ein Betroffener den Antrag gestellt habe. Zudem müsse der Antrag begründet sein.

Ist die Zulässigkeit gegeben, wird sich das Gericht mit den Einwendungen beschäftigen. Von der Stadt Selm würden die Unterlagen angefordert. Ulrich Lau betonte in einem Gespräch mit unserer Redaktion, ein Normenkontrollverfahren habe keine aufschiebende Wirkung. Sei der Bebauungsplan rechtskräftig, könnten auch die ersten Baumaßnahmen erfolgen.

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