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Zurück zur Natur: Bald stehen wieder Kühe im Naturschutzgebiet Schwerte-Ergste
Naturschutzgebiet Schwerte-Ergste
Bis in die 1990er Jahre gehörte die Freilandhaltung von Rindern zum gewohnten Bild in der Schwerter Ruhraue. Bauer Sebastian Becker nimmt einen neuen Anlauf und bringt die Kühe zurück.
Bis in die 1990er Jahre gehörte die Freilandhaltung von Rindern zum gewohnten Bild in der Schwerter Ruhraue. Spätestens seitdem ist die Nutztierhaltung auf den Weiden – abgesehen von einigen Pferdekoppeln - auf dem Rückzug. Kühe, Rinder oder Schafe auf der Weide sind im Ruhrtal inzwischen ein seltener Anblick.
Neuer Anlauf für Beweidung
Im Naturschutzgebiet „In der Lake“ in Schwerte sind vor einigen Jahren zum letzten Mal Rinder aufgetrieben worden, die Beweidung der großen Flächen an der A45 endete bereits in den 1990er Jahren. Aus den einst beweideten Grünlandflächen sind inzwischen Mähwiesen geworden.
Trotz der Wegegebote im Naturschutzgebiet sind die vermeintlich ungenutzten Wiesen als Freizeit- und Ausführfläche für Hunde genutzt worden. Zahlreiche Trampelpfade durchziehen das Gebiet. Für Schafstelze, Wiesenpieper und Feldhase ist kein Platz übrig geblieben.
Nach über 20 Jahren unternimmt ab Frühjahr 2021 Bauer Sebastian Becker auf Vermittlung der Bezirksregierung Arnsberg, des Kreises Unna und der Biologischen Station Kreis Unna/Dortmund mit seiner Rinderherde einen neuen Anlauf, die Flächen an der A45 naturschutzgerecht zu beweiden.
Teile der Wiesenflächen werden wieder in Weideland überführt. Die Rinder werden dort artgerecht und ohne Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden gehalten. Diese Nutzung kommt der Lebensraumvielfalt zugute und trägt zur Gebietsberuhigung bei.
Zaunbaumaßnahmen an der A45
In den nächsten Tagen werden dazu Zaunbaumaßnahmen zwischen dem Offerbach und der A45 durchgeführt. Die Instandsetzung des vorhandenen Weidezaunes ist erforderlich, um ein Ausbrechen der Tiere zu unterbinden. Auf der nahen Autobahn könnte es sonst zu schweren Verkehrsunfällen kommen und auch die Ruhr ist nicht ohne Gefahren für die Tiere.
Im Naturschutzgebiet gilt das Wegegebot, ein Betreten der Flächen ist zum Schutz der Tier- und Pflanzenarten nur auf den befestigten Wegen gestattet. Spaziergänger und Gassigänger werden gebeten, die Grünlandflächen mit dem Beginn der Beweidung nicht mehr zu betreten und das Wegegebot einzuhalten.
Student für Sozialwissenschaft und Philosophie – gebürtiger Schwerter und Wahl-Dortmunder. Immer interessiert an Menschen aus dem Ruhrgebiet und ihren Geschichten.
