Stadt beantwortet Fragen zu Bußgeldern bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen
Fragen und Antworten
Der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung steht fest. Die Stadt Schwerte erläutert die Bußgelder. Erste Verstöße wurden auch schon festgestellt.

Serkan Sarsilmaz (l.) und Sebastian Knop vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt. Dessen Mitarbeiter müssen die Einhaltung der Coronaschutzverordnung überwachen. © Stadt Schwerte
Die Coronaschutzverordnung wurde am Dienstagmorgen vom Gesundheitsministerium des Landes mit einem Bußgeldkatalog versehen. Wie der aussieht und wie sich das auf Schwerte auswirkt, erklärt Kämmerin Bettina Brennenstuhl, die als städtische Beigeordnete auch für den Bereich Sicherheit und Ordnung zuständig ist.
? Was für Strafen kommen auf Menschen zu, die sich nicht an die Regeln halten?
Jeder Beteiligte, der sich in der Gruppe aufhält, die größer als zwei Personen ist und nicht unter normierte Ausnahmen fallen (z.B. Familien), wird mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Bilden sich Gruppen, die mehr als zehn Personen groß sind, begehen diese nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung sogar eine Straftat. Folgeverstöße führen zu einer Verdoppelung der Geldbuße, selbst Haftstrafen sind ebenfalls denkbar.
? Wen betreffen die ganz hohen Geldbußen, von denen die Rede war?
Richtig teuer wird es für Unternehmen, beziehungsweise für deren Entscheidungsträger, die in der Coronakrise zum Schutz vor Ansteckungen gegen das Verbot verstoßen, ihre Einrichtungen geschlossen zu halten. Das gilt für Fitness-Studios, Sonnenstudios, Bäder, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos oder Museen. Hier belaufen sich die Bußgeldbescheide auf 4000 bis 5000 Euro.
Insgesamt können Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt werden.
? Was müssen die Einzelhändler an Hygienevorschriften beachten?
Nach der seit dem 23. März 2020 geltenden Rechtsverordnung ist der Betrieb von Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel und Drogerien zulässig. Allerdings muss neben den erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen eine neue Auflage zwingend erfüllt werden: Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der für Kunden zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen.
Diese Auflage muss der Einzelhändler zwingend erfüllen, andernfalls drohen auch hier dem Betriebsinhaber oder der Geschäftsführung Bußgelder je Verstoß von mindestens 500 bis 100 Euro.
? Wie kann ich sicherstellen, dass nicht zu viele Kunden in meinem Laden sind?
Eine Möglichkeit der Steuerung ist, beispielsweise nur so viele Einkaufswagen entsprechend der Auflage zur Verfügung zu stellen und jeden Kunden zu verpflichten, einen Einkaufswagen zu nutzen.
? Wie läuft das in Schwerte bislang mit der Kontrolle?
In Schwerte halten sich die Menschen in der Regel an die Vorgaben an Zusammenkünfte.
? Gab es auch schon Verstöße gegen die Auflagen?
Die Leiterin des Ordnungsamtes, Jenny Golombek, berichtet auch von Verstößen. Der Kommunale Ordnungsdienst hat auf bestimmten Flächen in Schwerte, unter anderem im Ortsteil Ergste, Verstöße festgestellt. Das hat auch schon zur Aufnahme von Personalien geführt. „Die Stadt Schwerte und die Polizei werden an diesen uns bekannten Stellen die Kontrollen intensivieren“, sagt Jenny Golombek. Häufig handele es sich um Jugendliche, die verbotenerweise auf den Schulhöfen und Spielplätzen zusammenkommen.