
© Reinhard Schmitz
Selbst gebasteltes Halteverbot beim Umzug: Ist das vor der eigenen Haustür erlaubt?
Parken in Schwerte
Wer in Vierteln lebt, wo die Autos dicht an dicht stehen, kennt das Problem: Wo soll der Lkw parken, wenn man umziehen will oder eine größere Lieferung erwartet? Darf man Parkplätze einfach sperren?
Wer dieses Schild noch in der Fahrschule pauken musste, der hat bestimmt noch einen grauen Uralt-Führerschein im Portemonnaie. Das große P, durchgestrichen mit einem fetten roten Balken, ist schon seit Jahrzehnten von den Straßen verschwunden.
Derjenige, der es jetzt wieder an einen Baum in der Eintrachtstraße gepappt hat, hat wohl deshalb auch vorsorglich gleich die Bedeutung daruntergeschrieben: Parken verboten. Darunter folgt eine kleine Erklärung, dass eine Baustelle diese Maßnahmen an einem bestimmten Tag erfordere.
Man darf den Parkraum auch nicht mit Mülltonnen blockieren
„So geht´s auf keinen Fall“, sagt aber Stadt-Pressesprecher Ingo Rous. Einfach irgendein selbst gemaltes – oder wie in diesem Fall offensichtlich am Computer ausgedrucktes – Schild anzukleben, sei nicht der richtige Weg, um Parkraum vorübergehend für Baustellenfahrzeuge oder Möbeltransporte freizuhalten.
Genauso wenig wie die beliebte Methode, den Bereich vor dem eigenen Haus eigenmächtig mit zwei Mülltonnen abzusperren, zwischen deren Griffen rot-weiß-rotes Flatterband gespannt ist. Manchmal sind diese auch durch zwei alte Stühle ersetzt, was ebenfalls unzulässig ist.

Das Entsorgungs-Unternehmen „Die Freiräumer" brachte die Halteverbotsschilder selbst mit, damit ihr Lkw vor ihrem Einsatzort in der Eintrachtstraße parken konnte. © Reinhard Schmitz
Doch was soll man machen, wenn man in Straßen wohnt, wo die Autos normalerweise Stoßstange an Stoßstange neben dem Bürgersteig abgestellt sind und man einen Möbelwagen für den Umzug bestellt hat? Oder wenn man vielleicht eine größere Lieferung erwartet, die nicht mehrere hundert Meter weit geschleppt werden kann? Dazu gibt es einen offiziellen Weg, wie Ingo Rous weiß: „Man muss zum Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde gehen und einen Antrag stellen.“
Offizielle Genehmigung kostet im Rathaus 30 Euro
Dafür wird im Rathaus eine Gebühr von 30 Euro erhoben. „Wenn man die Genehmigung hat, kann man Halteverbotsschilder aufstellen“, sagt Ingo Rous weiter. Diese Aufgabe werde nicht vom städtischen Bauhof übernommen. Auch könne man sich dort keine Schilder ausleihen. Die muss man sich selbst besorgen: „In der Regel haben das Umzugsunternehmen oder Absicherungsfirmen.“
Wichtig ist den Angaben zufolge, die Halteverbotsschilder mit einem Zusatz zu versehen, der Tag und Uhrzeit der Sperrung nennt. Außerdem sollten sie zwei Tage vorher aufgestellt werden, damit Autofahrer sich auf die Änderung einstellen können. „Das betrifft vielfach Anwohner“, weiß Ingo Rous. Und die müssen rechtzeitig informiert sein, dass sie ihre Autos zu dem betreffenden Termin woanders abstellen sollen.
Wenn ein Wochenende zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Halteverbots-Tag liege, könne man die Schilder deshalb auch schon eher aufstellen. Verkehrsteilnehmer sollten sie beachten: Wer dort trotzdem an dem benannten Zeitpunkt parke, müsse mit einem Knöllchen rechnen, so der Stadtsprecher.
Reinhard Schmitz, in Schwerte geboren, schrieb und fotografierte schon während des Studiums für die Ruhr Nachrichten. Seit 1991 ist er als Redakteur in seiner Heimatstadt im Einsatz und begeistert, dass es dort immer noch Neues zu entdecken gibt.
