So oft stellen die Stadtwerke Schwerte den Strom ab

Kunden mit Zahlungsrückständen

Rund ein Drittel aller bundesweiten Stromsperren werden in NRW verhängt. 189 Mal traf es im Jahr 2016 Kunden der Stadtwerke Schwerte. Ab welchem Zahlungsrückstand dürfen die Stadtwerke den Strom abdrehen? Und wer hilft mir, wenn eine Stromsperre droht?

SCHWERTE

, 31.01.2017, 16:19 Uhr / Lesedauer: 2 min
189 Schwertern wurde 2016 Jahr der Strom abgeschaltet.

189 Schwertern wurde 2016 Jahr der Strom abgeschaltet.

Wann dürfen mir die Stadtwerke den Strom abdrehen?

Bereits bei einem Zahlungsrückstand von 100 Euro kann ein Anbieter den Strom abklemmen. „Das passiert aber nicht von einem Tag auf den anderen“, sagt Angelica Weischer von der Verbraucherzentrale in Schwerte. Der Verbraucher muss wiederholt darauf hingewiesen werden, dass er mit seinen Zahlungen im Rückstand ist. Laut Michael Grüll, Geschäftsführer der Stadtwerke, dauert so ein Vorgang - je nach Fall - etwa zwei Monate.

 

Gab es solche Fälle auch in Schwerte?

Im Jahr 2016 wurden 189 Kunden der Stadtwerke Schwerte der Strom abgedreht. Etwa 1800 Mal wurden Verbraucher von den Stadtwerken zu einer Zahlung aufgefordert. 850 Mal kam der Sperrkassierer direkt zum Wohnort. „Es gibt eine Gruppe von 80 Kunden, die wir regelmäßig auf dem Schirm haben“, sagt Michael Grüll. Dabei wiederhole sich der Zyklus von Ankündigung und Sperrung laufend.

 

Wie viele Verbraucher sind an das Stadtwerke-Netz angeschlossen?

Nahezu alle Haushalte in Schwerte sind an das Netz der Stadtwerke angeschlossen. In Schwerte gibt es etwa 28.000 Stromzähler von den Stadtwerken. Weniger als einem Prozent wurden davon im Jahr 2016 der Strom abgedreht.

 

Lässt sich davon niemand beraten?

Angelica Weischer erinnert sich an etwa fünf Fälle, die sich bei der Verbraucherzentrale in Schwerte beraten lassen haben. Dort stand eine Stromsperre kurz bevor.

Was waren das für Fälle?

„Das waren meist Fälle, wo es Unstimmigkeiten mit den Verträgen gab“, sagt Angelica Weischer. So habe jemand dem Versorger nicht mitgeteilt, dass er umgezogen ist, jemand wechselte von einer Sonderversorgung in die Grundversorgung, ohne es mitzubekommen. Manche mussten die Kosten des längst ausgezogenen Partners oder Mitbewohners tragen.

 

Was kann man denn da machen?

„Es ist wichtig, dass man sich möglichst früh beraten lässt“, sagt Angelica Weischer. Meist konnten sich die Verbraucher mit den Stadtwerken einigen: zum Beispiel durch Ratenzahlungen.

 

Gibt es sonst noch Möglichkeiten?

Ja, man kann sich an das örtliche Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dort kann man einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Dieser erfolgt in der Regel auf Darlehensbasis und muss im Folgemonat zurückgezahlt werden.

 

Für die Pflege eines Angehörigen benötige ich die Stromversorgung. Wer kann mir helfen?

Wenn jemand im Haushalt von der Stromversorgung abhängig ist, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, kann er oder ein Angehöriger durch eine Klage beim Amtsgericht dafür sorgen, dass der Strom nicht abgestellt wird.

 

Was ist, wenn mir der Strom abgestellt wird?

Wenn der Fall eintritt, dass der Strom von den Stadtwerken abgeklemmt wird, kann man dagegen kaum etwas machen. „Erst, wenn der Verbraucher alle Rechnungen bezahlt hat, muss der Anbieter wieder den Strom fließen lassen“, so Weischer. Hinzu kommen noch die Anschlussgebühren. „Man sollte es nicht so weit kommen lassen“, sagt Angelica Weischer.

 

Wie kann ich verhindern, dass ich in diese Situation komme?

Die Verbraucherzentrale bietet für 10 Euro einen sogenannten Basis-Check an. Dabei überprüft sie die betriebenen Geräte in der Wohnung und berät den Verbraucher, wie er Strom sparen kann. Das Programm wird vom Bundesministerium für Energie und Wirtschaft gefördert.

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