Das müssen sie beim Anbieterwechsel beachten
Strom und Gas
Der Wechsel des Strom- und Gasanbieters ist leicht und über Internetseiten mit wenigen Klicks eingeleitet. Selbst wenn mal was schief geht, sitzen Verbraucher nicht in der dunklen oder kalten Wohnung. Beim Vergleich der Tarife auf den Online-Portalen sollten Sie sich aber nicht von Bonuszahlungen blenden lassen.

Ein Stromzähler
Diese Bonuszahlungen "gewähren die Anbieter nur, um im Ranking nach oben zu rutschen", erläutert Peter Blenkers von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Oft entstehen jedoch an anderer Stelle Kosten, die den angeblichen Preisvorteil zunichtemachen."
Der Fokus sollte ganz klar auf der Höhe der Grundgebühr und des sogenannten Arbeitspreises (den Kosten pro Kilowattstunde) liegen. Diese Angaben findet man, wenn man auf den Vergleichsportalen etwa auf "Preisdetails anzeigen" klickt. Faustregel: Grund- und Arbeitspreis sollten nicht höher sein, als ihr aktueller Tarif. Vorkasse-Modelle, wie sie bis zur Teldafax-Pleite üblich waren, sind dagegen inzwischen weniger ein Problem. Denn viele Anbieter filtern sie spätestens seit der Insolvenz des Billigstrom-Anbieters automatisch aus den Ergebnislisten.
Lock-Angebote ausschalten
Beim Vergleich im Internet lassen sie sich Fallstricke und Lock-Angebote ausblenden, wenn man in den Suchmasken die Häkchen bei Begriffen wie "Tarife mit Vorkasse", "Paketpreis", "Bonuszahlungen" und "Kaution" ausklickt. Vertragslaufzeiten von mehr als zwölf Monaten und lange Kündigungsfristen sollten die Kunden ebenfalls nicht akzeptieren. Um sicherzugehen, dass die Angaben auf dem Vergleichsportal richtig sind, muss man die Vertragskonditionen auf den Webseiten der Anbieter nachprüfen. Manchmal lohnt es sich zudem, die Ergebnisse verschiedener Tarifrechner miteinander zu vergleichen: Nicht jedes Angebot ist überall verfügbar. Und für Fehler oder entgangene Preisvorteile übernimmt kein Portal die Haftung.
Nicht im Dunkeln sitzen
Im Dunkeln sitzen müssen Stromkunden selbst dann nicht, wenn ein Anbieterwechsel misslungen ist. In solchen Fällen übernimmt der Grundversorger die Belieferung mit Energie, erklärt Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dieser liefert auch, wenn Verbraucher beim Umzug in eine Wohnung versäumt haben, einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen. Der Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz immer der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden. Häufig ist dies das örtliche Stadtwerk. In Deutschland gibt es rund 850 Grundversorger für Strom und 700 für Gas. "Wenn Kunden keinen besonderen Tarif vereinbart haben, sind sie in der Grundversorgung", erläutert Hörmann. Verträge, die außerhalb der gesetzlichen Grundversorgung geschlossen werden, heißen Sonderverträge. Auch Grundversorger bieten solche Tarifverträge an. "Diese Sondertarife haben oft längere Laufzeiten, aber dafür stabilere Preise", sagt der Energieexperte. Wer im Grundversorgertarif gelandet ist, kann seinen Vertrag monatlich kündigen.
Mit Material von dpa