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Bürgerbeschwerden: Stadt will Restaurants und Biergärten kontrollieren
Gastronomie
Gäste oder Kellner ohne Maske, Tische ohne Abstand - bei der Stadt Schwerte beschweren sich immer wieder Bürger über Mängel bei den Corona-Maßnahmen. Jetzt werden Restaurants kontrolliert.
Per Pressemitteilung verkündete die Stadt Schwerte am Montag, dass man verstärkt in Biergärten und der Außengastronomie aber auch in den Gaststätten kontrollieren will, ob die Corona-Schutzbestimmungen eingehalten werden. Denn da habe es in der jüngeren Vergangenheit Beschwerden gegeben. Was war passiert?
Beschwerden aus dem gesamten Stadtgebiet
Es gab keinen Hotspot, oder einen bestimmten Betrieb, betont Stadtsprecher Ingo Rous. Aber in den vergangenen Tagen hätten sich verstärkt Schwerter bei der Stadtverwaltung gemeldet und sich über die Verletzung der Maskenpflicht oder mangelnde Abstände in Gaststätten beschwert. Die Beschwerden hätten sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt. „Das war für das Ordnungsamt Anlass, mal genauer nachzuschauen“, so Rous.
Dabei kann die Nichteinhaltung der Corona-Regeln, die vom Land erlassen wurden, recht teuer werden. Es gilt der Bußgeldkatalog des Landes, der auch bei verhältnismäßig geringen Vergehen schon ein Bußgeld von 1000 Euro vorsieht.
Was müssen die Gastwirte beachten?
Grundlage der Kontrolle ist die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie regelt die erforderlichen Abstände und beschreibt die notwendigen Hygieneregeln. Zu denen gehört:
- Die Gäste müssen auf Plakaten und Hinweistafeln an den Eingangsbereichen über die Sicherheitsmaßnahmen informiert werden.
- Gäste dürfen nicht nach eigenem Gutdünken an Tischen Platz nehmen, sondern müssen von Mitarbeitern an Tischen platziert werden.
- Der Zugang zur Gaststätte muss begrenzt werden.
- Gäste müssen sich nach Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen oder bei Bedarf desinfizieren. Dafür müssen mindestens „begrenzt viruzide“ Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Warten auf den Zugang und beim Gang an die Plätze obligatorisch – auf die Einhaltung dieser Vorgabe muss der Gastronom achten. Erst an den Plätzen kann die Bedeckung abgenommen werden, muss aber für jeden Gang durch die Gastronomie oder den Biergarten, zum Beispiel zu den Toiletten oder zum Zwecke der Selbstbedienung, wieder zwingend getragen werden.
- Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern muss geachtet werden.
- Kontaktdaten von Besucher*innen müssen in geeigneter Form erfasst werden; das kann per QR-Code und Smartphone passieren oder auch ganz klassisch auf einer Liste.
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
