Die erste Ratssitzung des Jahres 2025 in Schwerte hat am Mittwoch (19.2.) stattgefunden. Dabei wurden viele Themen angesprochen, Anträge beschlossen oder abgelehnt sowie Diskussionen geführt.
In der folgenden Übersicht ist eine Auswahl der wichtigsten Ratsentscheidungen in gekürzter Fassung enthalten. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verpackungssteuer für Schwerte?
Schwerte soll Vorreiter im Kampf gegen Verpackungsmüll werden – so stellt es sich jedenfalls die Wählervereinigung für Schwerte (WfS) vor. Sie fordert die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Vorbild der Stadt Tübingen. Die Verwaltung soll jetzt beauftragt werden, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine solche Steuer zu prüfen. Ein entsprechender Antrag wurde im Rat einstimmig angenommen.

Änderung des Regionalplanes Ruhr – Windenergie
Das Land Nordrhein-Westfalen muss bis zum Jahr 2027 1,1 Prozent und bis zum Jahr 2032 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie ausweisen. Vor dem Hintergrund dieses Ziels wurde bereits der Landesentwicklungsplan (LEP) geändert und nun wird auf Regionalplanungsebene (Regionalplan Ruhr) die Festlegung von Flächen (Windenergiebereiche) vorgenommen.
Die Fraktionen der SPD, CDU und FDP wollen die ausgewiesenen Flächen für den Bau von Windkraftanlagen in Schwerte verkleinern. Ein entsprechender Änderungsantrag für eine Stellungnahme der Stadt an den RVR wurde mehrheitlich angenommen. Die Ausweisung der drei Flächen nordöstlich des Guts Halstenberg als Windenergievorrangzonen sollte „unbedingt unterbunden werden“, heißt es in dem Antrag. Dies sollte laut den Fraktionen in einer Stellungnahme der Stadt an den RVR „unmissverständlich deutlich“ werden.
Außerdem sollte zum Schutz der Ergster Bevölkerung die Ausweisung des Gebietes Berchumer Heide von circa 27 auf 20 Hektar begrenzt werden. Damit verblieben drei Gebiete zur Nutzung von Windkraftenergie auf Schwerter Stadtgebiet: „Die Stadt käme sowohl ihrer Verantwortung gegenüber dem Ausbau erneuerbarer Energien nach, als auch dem Schutz der Bevölkerung und der schützenswerten Naturbiotope.“
Die Grünen kritisieren das. Sie werfen den anderen Fraktionen vor, den Ausbau zu blockieren und vermissen alternative Lösungsvorschläge. Daher haben sie gegen den gemeinsamen Antrag gestimmt.
Prüfung der Grundsteuer C
Die Schwerter CDU-Fraktion will die Einführung einer Grundsteuer C in Schwerte von der Verwaltung prüfen lassen. Ein entsprechender Prüfauftrag wurde im Rat mehrheitlich angenommen. Bei der Grundsteuer C gehe es ausdrücklich nicht um neue Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, sondern um ein „Steuerungsinstrument zur Bekämpfung von Bodenspekulationen“, so Fraktionsvorsitzender Marco Kordt.
Mit der Grundsteuer C kann eine Kommune Bauland mobilisieren, indem sie für unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, einen höheren Hebesatz festlegt als für die übrigen Grundstücke des Grundvermögens. „Die Grundsteuer C ermöglicht Kommunen, baureife, ungenutzte Grundstücke gezielt zu besteuern und somit Anreize für eine zeitnahe Bebauung zu schaffen“, erklärt Marco Kordt.
Gutachten für das Alte Rathaus in Westhofen
Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Grüne, WfS und FDP für eine gutachterliche Prüfung des Alten Rathauses Westhofen wurde im Rat einstimmig angenommen. Die Idee, das Alte Rathaus mitten in Schwerte-Westhofen neu zu gestalten, gibt es schon seit Jahren. Vertreterinnen und Vertreter von 14 Vereinen sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils haben sich in einer Bürgerinitiative zusammengefunden, um Pläne und Ideen für die Räumlichkeiten zu entwickeln.
Geplant ist eine Begegnungsstätte für Jung und Alt. Mit dem beantragten Baugutachten wollen die Fraktionen „die geschilderten Chancen und alle zukünftigen Arbeiten auf eine solide Grundlage stellen, die lokalen Energien bündeln und fördern und die Stadtteilentwicklung Westhofen deutlich vorantreiben“, wie aus dem Antrag hervorgeht.

Neue Staffelung für Fraktionszuwendungen
Die Grünen-Fraktion aus Schwerte hatte sich wegen der vom Rat beschlossenen Staffelung der Fraktions-Finanzen ungerecht behandelt gefühlt und war Anfang 2024 vor Gericht gezogen. Ende November entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die vom Rat beschlossenen Richtlinien rechtswidrig seien. Jetzt haben CDU, SPD, Grüne, FDP, WfS und Ratsmitglied Peter Weyers (fraktionslos) im Rat einen weiterführenden Antrag zu einer neuen Staffelung als Tischvorlage eingebracht, die schließlich auch mehrheitlich beschlossen wurde.
Sebastian Rühling von der Fraktion Freie Stimmen für Schwerte stimmte dagegen; der Antrag habe ihm bis zur Sitzung nicht vorgelegen, sodass die FS nicht die Möglichkeit gehabt hätte, sich „angemessen vorzubereiten“.
Die neue Staffelung sieht für jede Fraktion einen jährlichen Sockelbetrag von 12.000 Euro vor. Zusätzlich gibt es pro Ratsmitglied einen jährlichen Betrag von 1.700 Euro. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten eine jährliche Zuwendung von 1.700 Euro. Von den Geldern werden Sach- und Personalkosten gezahlt, zum Beispiel die Miete, Ausstattung und Beschäftigte in den Fraktionsbüros.
Schulsozialarbeit
Die Grünen-Fraktion möchte bei den Schwerter Schulen die Bedarfe nach Schulsozialarbeit abfragen. Schulsozialarbeit sei eine unverzichtbare Stütze für die psychische Gesundheit und soziale Entwicklung, so die Grünen. Der Wunsch der Fraktion ist es, nach der Erhebung entsprechend zusätzliche Stellen einzurichten oder bestehende Stellenanteile auszuweiten.
Zudem forderte die Fraktion bereits im Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss, mögliche Kosten zu ermitteln – und alle Stellen, wenn möglich, unbefristet zu besetzen. Freien Trägern solle eine Übernahmegarantie zugesichert werden, falls Fördermittel entfallen.
Die anderen Fraktionen hatten zugestimmt, die Bedarfe abzufragen – auf unbefristete Stellen oder eine Übernahmegarantie wollte man sich jedoch nicht festlegen. So wurde es schließlich auch im Rat abgestimmt. Die Schulleitungen der Schwerter Grundschulen und der weiterführenden Schulen werden demnächst ihre Wünsche und Bedarfe formulieren.
Ermächtigungsübertragungen im Haushalt
Der Verwaltungsvorstand hat die Übertragung von Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2024 in das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. In Fällen, in denen die Umsetzung von Maßnahmen bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht möglich ist, können die Ermächtigungen in das Folgehaushaltsjahr übertragen werden. Der überwiegende Teil der kommunalen Investitionen betrifft in der Regel Baumaßnahmen, oder beispielsweise den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten sowie Förderprogramme.
In Schwerte geht es beim Übertrag unter anderem um die Anschaffung von Lösch- und Rettungsfahrzeugen, die Ausstattung von Schulgebäuden oder Kitas, die wegen teils verspäteter Baumaßnahmen bisher noch nicht erfolgen konnte, sowie um Mittel, die für Projekte bereitgehalten werden, an denen andere Beteiligte Verzögerungen verursacht haben (zum Beispiel Bahnhof, Radweg Hagener Straße). Die Gesamthöhe der Übertragungen beläuft sich auf 46 Millionen Euro.
