
© Reinhard Schmitz
Wann darf ein Polizist die Geschwindigkeit von Autofahrern schätzen?
Verkehrsstrafrecht
Nachdem 15 Autofahrer Bußgeld bezahlen mussten, weil die Polizei ihr Tempo schätzte, übte ein Rechtsanwalt Kritik. Die Polizei hielt dagegen, das sei rechtmäßig. Das sagen Gerichtsurteile.
Insgesamt 15 Autofahrerinnen und Autofahrer hatte die Polizei am 6. Oktober in der Gasstraße zur Kasse gebeten. Auf Beschwerden von Anwohnern hatte man in dem verkehrsberuhigten Bereich die Geschwindigkeit kontrolliert.
Allerdings nicht mit einem geprüften Messgerät, sondern durch Schätzung der Beamte. 15 Euro mussten die ertappten Autofahrer zahlen.
Darüber hatten die Ruhr Nachrichten am Montag berichtet. Zitiert wurde neben der Polizei, die ihr Vorgehen als gängige Praxis schilderte, auch der Schwerter Fachanwalt für Verkehrsrecht, Andreas Krüger. Er halte Geschwindigkeitsschätzungen nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für bedenklich. Eine freie Schätzung - diese Praktiken seien ihm aus der Vergangenheit nicht bekannt und ein vergleichbares Vorgehen der Polizei habe er in fast 40-jähriger Praxis noch nicht erlebt.
Das sagt die Kreispolizeibehörde
Dazu gab die Pressestelle der Kreispolizeibehörde am Dienstag dann folgende Stellungnahme ab:
- Geschwindigkeitsschätzungen in einem verkehrsberuhigten Bereich und damit eine Feststellung eines Verkehrsverstoßes, bei deutlicher Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit, werden einem Polizeibeamten aufgrund seines großen Erfahrungswertes, in Kombination mit einer näheren Beschreibung der Bezugstatsachen, hier z. B. deutlich schneller als ein Fußgänger, zugestanden.
- Die Rechtmäßigkeit dieses polizeilichen Vorgehens in verkehrsberuhigten Bereichen ist in verschiedenen Urteilen deutscher Gerichte bestätigt worden.
Das sagte das Oberlandesgericht Karlsruhe
Dazu zitiert die Kreispolizei ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 19. Juni 2008. Darin heißt es: „Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen.“
Allerdings ging es in dem Rechtsstreit um eine Gemeindebedienstete (Politesse), die einen Pkw-Fahrer, der ihrer Schätzung nach mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h durch die Fußgängerzone raste, in der die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt war, zur Rechenschaft ziehen wollte. Ihr Bußgeldbescheid und das Fahrverbot wurden vom Gericht damals aufgehoben, mit dem Verweis: „Anders als bei in der Verkehrsüberwachung tätigen Polizisten fehlen insoweit ungeschulten Personen entsprechende Erfahrungswerte.“ (Az: 1 Ss 25/08)
Das bestätigt übrigens auch ein Erlass des Innenministeriums des Landes: Unter dem Titel „Verkehrssicherheit der Polizei NRW“ aus dem Jahr 2009 heißt es unter Punkt 3.5.1: „Die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit darf durch Polizeibeamte auch ohne Nutzung technischer Verfahren festgestellt werden, sofern der Tatbestand keine Nennung eines konkreten Überschreitungswertes erfordert.“
Die Knöllchen werden deshalb üblicherweise auf 15 Euro festgelegt.
Der niedrige Betrag sorgt auch dafür, dass nur wenige der Knöllchenempfänger am Ende den Rechtsweg beschreiten. Allerding gibt es auch immer wieder Urteile von Amtsgerichten, die aus jeweils individuellen Erwägungen (vom Standort des Polizisten bis zur Vergleichsgeschwindigkeit), anders urteilen.
Das sagen die Gerichte zur Schrittgeschwindigkeit
Rechtlich umstrittener ist die genaue Bezifferung der Schrittgeschwindigkeit. Die von der Polizei angegeben 4 bis 7 km/h entsprechen dem normalen Sprachgebrauch. Urteile vom OLG Köln (VRS 68, 382) und dem OLG Karlsruhe (Beschluss vom 14.04.2004 - 1 Ss 159/03) bestätigen das auch.
Allerdings das für den Bereich Schwerte zuständige OLG in Hamm legte die Grenze bei 10 km/h fest. Und im Kommentar zum Straßenverkehrsrecht (Hentschel), der viele Urteile zusammenfasst, wird gar gesagt: „Nach wohl überwiegender Meinung ist dies eine Geschwindigkeit von deutlich unter 20 km/h“
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
