Stadt Schwerte antwortet Manfred Rommel: Zebrastreifen vor Post ist entbehrlich

© Heiko Mühlbauer

Stadt Schwerte antwortet Manfred Rommel: Zebrastreifen vor Post ist entbehrlich

rnRoter Überweg

Im Sommer wurde der Zebrastreifen vor der Post durch einen rot markierten Überweg ersetzt. Leser Manfred Rommel findet das gefährlich und schrieb an die Stadt: Hier die sechs Antworten.

Schwerte

, 12.10.2020, 16:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Zu gefährlich, schlecht zu erkennen und vor allem rechtlich nicht eindeutig. Der Schwerter Manfred Rommel hält den neuen Fußgängerüberweg über die Rathausstraße für gefährlich. Diese Antworten gab ihm die Stadt auf seinen umfangreichen Fragenkatalog:

  • Nach Aussage des Ordnungsamtes kann Ihrer Bitte, einen ordnungsgemäßen Fußgängerüberweg im Bereich Rathausstraße / Postplatz zu errichten, leider nicht nachgekommen werden.

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  • Der ehemalige Fußgängerüberweg musste aufgrund fehlender Möglichkeiten, eine DIN-gerechte Beleuchtung gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu errichten, zurück gebaut werden.
  • Nach dieser Richtlinie sind Fußgängerüberwege bereits in einer Tempo-30-Zone in der Regel entbehrlich. Die Rathausstraße befindet sich in einer Tempo 20- Zone, demnach ist der Fußgängerüberweg in der Rathausstraße als entbehrlich anzusehen.
  • Alternativ hat die Stadt Schwerte eine Rotmarkierung im Bereich des bisherigen Fußgängerüberweges aufgebracht. Weitere Markierungen, wie eine Fußgängerfurt, Haifischzähne oder ähnliches wurden bewusst nicht aufgebracht, um keine unzulässige Bevorrechtigung des Fußgängerverkehrs zu erzielen.
  • Die Fußgänger waren bisher durch den Fußgängerüberweg bevorrechtigt, die Rotmarkierung dient diesem Zweck ausdrücklich nicht. Vielmehr soll die Rotmarkierung alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich durch die Signalfarbe „Rot“ dazu auffordern, besonders aufmerksam auf die geänderte Verkehrssituation zu achten.

Fußgänger sollen sehen, dass sich an diesem Standort kein Fußgängerüberweg mehr befindet und die Fahrzeugführer durch zusätzliche Beschilderung mit Verkehrszeichen 133-10 bzw. Verkehrszeichen 133-20 der Straßenverkehrsordnung (Achtung Fußgänger) ebenfalls für die geänderte Verkehrssituation sensibilisiert werden. Dass die Rotmarkierung keine rechtlich bindende Bevorrechtigung für die Fußgänger hat, ist mittels begleitender Pressearbeit der Schwerter Bevölkerung deutlich gemacht worden.