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Fußgängerin überholt: Autofahrer aus Schwerte soll Verwarngeld blechen
Geschwindigkeitskontrolle in Schwerte
Der Autofahrer (61) wollte seinen Augen nicht trauen. Die Polizei stoppte ihn als Temposünder - ohne Radar oder Laser. Es reichte, dass er eine ältere Fußgängerin überholt hatte.
Weder Radarblitz noch Laser hatten sie für ihre Kontrolle am Straßenrand aufgebaut. Trotzdem baten die Polizisten der Reihe nach Autofahrer als Temposünder zur Kasse. So geschehen am Dienstagmorgen in der Gasstraße. „Wo ist das Messgerät?“, fragte verwundert der Taxifahrer Martin Fischer (61), der ebenfalls vor dem Seniorenheim „Haus am Stadtpark“ von den Uniformierten angehalten wurde. Das brauche man nicht, es werde nach Augenschein gemessen, habe er zur Antwort erhalten. Zusammen mit dem Vorwurf, eine Fußgängerin überholt zu haben - nach seinen Angaben eine ältere Dame. 15 Euro Verwarngeld sollte das kosten.
Schwerpunkteinsatz nach Klagen aus der Anwohnerschaft
„Wir haben am 6. Oktober vor Ort einen Schwerpunkteinsatz wegen Bürgerbeschwerden aus der Anwohnerschaft gehabt“, bestätigt Polizei-Pressesprecher Christian Stein. Es sei geklagt worden, dass in der Gasstraße die Temporegeln nicht eingehalten würden. Die schmale Verbindung, die entlang des Stadtparks als Einbahnstraße von der Bahnhof- zur Beckestraße führt, ist als Spielstraße ausgewiesen. Dort ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, laut Polizeisprecher seien das 4 bis 7 Stundenkilometer.

Die Gasstraße ist als Spielstraße ausgewiesen, wo lediglich Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist - laut Polizei sind das 4 bis 7 Stundenkilometer. © Reinhard Schmitz
„Es ist gängige Praxis und erlaubt, dass die Polizei besonders in Spielstraßen Geschwindigkeitskontrollen nicht unbedingt mit Laser oder anderen Geräten durchführen muss“, erklärt Christian Stein: „Es reicht die Schätzung, die Kollegen mit jahrelanger Erfahrung machen.“ So sei es beispielsweise, wenn Verkehrsteilnehmer schneller fahren als Personen, die am Wegesrand schreiten. Es sei nur relevant, dass der Verstoß festgestellt werde, die Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit: „Die Kollegen müssen keine exakte Geschwindigkeit schätzen.“ Deshalb sei auch in einem einheitlichen Rahmen jeweils ein Verwarngeld von 15 Euro ausgesprochen worden. Das geschah bei dem dreieinhalbstündigen Einsatz nach seinen Angaben insgesamt 15 Mal.
Rechtsanwalt Krüger empfiehlt: Dagegen vorgehen
Der Schwerter Rechtsanwalt Andreas Krüger, Experte in Sachen Straßenverkehr, hält Tempo-Schätzungen allerdings „nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für sehr bedenklich“. Eine freie Schätzung - diese Praktiken seien ihm aus der Vergangenheit nicht bekannt: „Ein vergleichbares Vorgehen der Polizei habe ich in fast 40-jähriger Praxis noch nicht erlebt.“ Nur aus Österreich wisse er von Geschwindigkeitsschätzungen.
„Im Punktebereich wäre das mit Sicherheit nicht haltbar“, ist der Jurist überzeugt. In der Gasstraße gab es nur Verwarnungen für 15 Euro. Aber auch da meint Andreas Krüger: „Ich würde empfehlen, dagegen vorzugehen.“
Reinhard Schmitz, in Schwerte geboren, schrieb und fotografierte schon während des Studiums für die Ruhr Nachrichten. Seit 1991 ist er als Redakteur in seiner Heimatstadt im Einsatz und begeistert, dass es dort immer noch Neues zu entdecken gibt.
