Wie im Hochsicherheitstrakt: Schwerpunkteinsatz der Polizei in der City
Polizei in Schwerte
So geballte Polizei wie am Dienstag hat man in der City selten gesehen. Die Beamten waren zu einem Schwerpunkteinsatz in die Fußgängerzone geeilt. Im Visier war ein bestimmter Personenkreis.
Eine Doppelstreife am Eingang vom Cavaplatz aus. Die nächste Doppelstreife in der Mitte der Hüsingstraße auf Höhe des Lotto-Toto-Geschäfts. Ein weiter Uniformierter am anderen Eingang gegenüber vom Café Extrablatt. Alle hielten am Dienstagmorgen (26.7.) konzentriert Ausschau in der Fußgängerzone, wo Passanten sich wie in einer Hochsicherheitszone fühlen konnten.
Es wurde aber kein hochrangiger Besuch in Schwerte erwartet. Und es hatte sich aktuell auch kein Verbrechen ereignet, das die geballte Menge von Polizeikräften in der Innenstadt alarmiert hätte.
Schwerpunkteinsatz gegen Radfahrer in der Fußgängerzone
Es handele sich um einen Schwerpunkteinsatz, bei dem überprüft werde, ob sich die Radfahrer an das Durchfahrtverbot in der Fußgängerzone halten, berichtete
der Pressesprecher der Kreis-Polizeibehörde Unna, Christian Stein, auf Anfrage.
Dabei arbeitete der Verkehrsdienst Hand in Hand mit dem örtlichen Bezirksbeamten, der auf dem kurzen Dienstweg mit dem Fahrrad gekommen war – selbstverständlich vorbildlich geschoben.

In der Fußgängerzone ist Fahrradfahren nur von 19 bis 9 Uhr erlaubt, wie große Tafeln am Eingang verkünden. © Reinhard Schmitz
Auch die relativ große Anzahl der Beamten vor Ort konnte der Sprecher erklären.
„Zurzeit sind auch Studierende mit dabei“, sagte er. Diese angehenden Beamten sollten auf diese Weise das Einsatzgeschehen kennenlernen.
Hintergrund der Aktion waren nicht verstummende Klagen über Radfahrer, die am Tage uneinsichtig zwischen Passanten, Kinderwagen und Rollator-Benutzern herumflitzen. Gefährdet sind dadurch auch kleine Kinder, die an den Spielgeräten herumturnen oder in der autofreien Umgebung ihre ersten Schritte ohne Mamas Hand ausprobieren.
Missachtung des Radfahrverbots kostet 25 Euro
Große Tafeln am Anfang der Fußgängerzone klären darüber auf, dass Radfahren in diesem Bereich nur über Nacht von 19 Uhr bis 9 Uhr erlaubt ist. Diese Regel gilt täglich ohne Ausnahme, also auch an Sonn- und Feiertagen. Wer sie nicht beachtet riskiert – so der Polizeisprecher – ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.
Die deutliche Präsenz, die die Uniformierten in der Hüsingstraße zeigten, war offensichtlich Signal genug für alle Radfahrer, besser vom Sattel zu steigen. Tatsächlich meldete Christian Stein nach dem Abschluss der Schwerpunktaktion: „Es wurden keine Verkehrsteilnehmer fahrenderweise angetroffen, die in der Fußgängerzone unterwegs waren.“
Der erzieherische Aspekt, der mit zur Präventionsarbeit gehört, wurde erreicht. Die Kollegen hätten auch sehr viele positive Rückmeldungen von Schwerter Bürgern erhalten, vor allem von Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind.
„Wir werden das im Auge behalten“, kündigte der Polizeisprecher unangekündigte Wiederholungen der Aktion an.