Kfz-Kennzeichen

Kreis entschuldigt sich: Nummernschilder dürfen angeschraubt werden

Weil er seine Nummernschilder zum Anschrauben vorgebohrt hatte, wurde Manfred Schmitz von der Zulassungsstelle des Kreises weggeschickt. Jetzt hat sich der Kreis dafür entschuldigt.

Schwerte, Unna

, 29.09.2022 / Lesedauer: 3 min

Am 20. September war Manfred Schmitz mit seinen Autokennzeichen und Papieren ohne eine Zulassung von der Zulassungsstelle des Kreises nach Hause geschickt worden. Der Grund: Die Schilder waren dort vorgebohrt, wo sie angeschraubt werden sollten. Die zuständige Sachbearbeiterin und ihr Teamleiter glaubten, das sei nicht sachgemäß.

Schmitz kaufte sich neue Kennzeichen, um sein Auto zuzulassen. Und weil das Anschrauben ja angeblich verboten sei, besorgte er auch noch Klapphalter, die er zusätzlich mit Blindnieten sicherte, um es möglichen Dieben nicht zu leicht zu machen.

Weitere Auskünfte seien kostenpflichtig

Er wollte die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Und mailte dem Teamleiter seine Beschwerde und Informationen, die er über das Anschrauben von Nummernschildern bei anderen Behörden erfragt hatte. Die Antworten blieben unkonkret. Der Mailwechsel hatte seinen Höhepunkt, als der Teamleiter ihm schrieb, dass von nun an weitere Auskünfte kostenpflichtig seien.

Kreis will Kosten für Kennzeichen übernehmen

Doch jetzt die Kehrtwende: Der Kreis entschuldigte sich und will nun auch die Kosten für die zweiten, zusätzlich angeschafften Kennzeichen übernehmen. Und auch rechtlich gibt man Schmitz recht: Denn grundsätzlich gelte in der Fahrzeugzulassungsverordnung, dass die Lesbarkeit des Kennzeichens immer vollständig gegeben sein muss, auch wenn es mit Schrauben befestigt wird.

So dürfe – als Beispiel – durch eine Schraube ein F nicht wie ein E aussehen, das Europasymbol oder das D im blauen Streifen nicht verdeckt sein, ebenso dürften Siegel und HU Plakette nicht durch Schrauben beschädigt oder verdeckt werden. Bohrungen an anderen Stellen seien dagegen unbedenklich. So der zuständige Sachgebietsleiter beim Kreis.

Der hatte sich den Fall nun noch einmal angesehen und sei nach längerem Gespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zulassungsstelle zur Erkenntnis gekommen, dass das Anliegen fehlerhaft bearbeitet worden sei.

Kommunikation nicht angemessen

Und auch die Kommunikation mit ihm sei nicht angemessen gewesen. „Sowohl für die fehlerhafte Bearbeitung als auch die Art der Kommunikation möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Gleichzeitig hoffe ich, dass Ihr nächster Besuch in der Zulassungsstelle besser verläuft und wir unsere eigentlich bürgerfreundliche Haltung besser zeigen können als das hier der Fall war.“

Mit diesem Ergebnis ist Manfred Schmitz zufrieden: „Ich betrachte den Vorgang nun als erledigt.“

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