
© Reinhard Schmitz (A)
Kein Mord oder Totschlag – trotzdem gab es in Schwerte eine Straftat gegen das Leben
Kriminalitätsstatistik für 2021
Eine Straftat gegen das Leben führt die Kriminalstatistik der Polizei für Schwerte auf. Das Delikt aus dem vergangenen Jahr sei geklärt. Doch von Mord oder Totschlag blieb Schwerte verschont.
Insgesamt ist Schwerte in der Kriminalitätsstatistik des Kreises eher eine der ruhigen Kommunen. Seit Beginn der Pandemie gingen auch Delikte wie Wohnungseinbrüche deutlich zurück.
Da wundert es, wenn in der Kriminalitätsstatistik plötzlich eine Straftat gegen das Leben aufgeführt ist.
Letzter Fall stammt aus dem Januar 2019
Denn Mord und Totschlag kommt in der Ruhrstadt nur äußerst selten vor. Der letzte, wenn auch spektakuläre Fall ereignete sich 2019. Es handelte sich um den Mord an einer 72-jährigen Frau aus Ergste im Januar. Der Täter wurde zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Was kann also in der Kriminalitätsstatistik auftauchen? Verkehrsunfälle gehören nicht dazu. Übrigens auch dann nicht, wenn die weiteren Ermittlungen einem Autofahrer schuldhaftes Handeln, etwa eine fahrlässige Tötung, bescheinigen.
Illegaler Schwangerschaftsabbruch zählt dazu
Die Antwort auf die Frage gibt Polizeisprecher Bernd Pentrop: Anfang des Jahres gab es einen versuchten Schwangerschaftsabbruch. Denn die zählen auch zu den Straftaten gegen das Leben. Eigentlich beginnt der strafrechtliche Lebensschutz mit dem Einsetzen der Geburtswehen (die Rechtsprechung nennt dies den Beginn des Geburtsaktes).
Aber das Strafgesetzbuch hat auch den illegalen Schwangerschaftsabbruch unter den Straftaten gegen das Leben aufgeführt. Neben solchen Delikten wie Mord, Totschlag oder Völkermord. Allerdings handelte es sich bei dem Delikt am Anfang des Jahres nicht um eine Abtreibung, sondern um einen Beziehungsstreit, bei dem es zu einem Schlag auf den Bauch der Schwangeren gekommen sein soll.
Auch Behandlungsfehler können Straftat sein
Übrigens, auch Kunstfehler von Ärzten können dazu gehören. So einen Fall gab es 2017. Damals war ein Patient in die Notaufnahme des Krankenhauses gekommen und dort verstorben. Wegen falscher Behandlung, meinten die Angehörigen und erstatteten Anzeige. Die ging dann ihren Gang, und weil die Ermittlungen lange dauerten, tauchte der Fall dann nach zwei Jahren in der Kriminalstatistik auf.
Ob diese Art von Verfahren tatsächlich zu einer Verurteilung geführt haben, ist für die Statistik übrigens egal. Die Polizei trägt die Fälle als aufgeklärt ein, wenn man einen Täter ermittelt hat – egal, ob der verurteilt wurde oder nicht.
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
