Im Mai in Schwerte: Keine Beiträge für Kita, Tagespflege und OGS

Corona-Regelung

Keine Kita- und OGS-Beiträge für Mai – das gilt auch für Familien in Schwerte. Und selbst für diejenigen, die ihre Kinder in die Notbetreuung schicken. Manche Eltern sollten zügig handeln.

Schwerte

29.04.2020, 19:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Notbetreuung gibt es in den Kitas. Ansonsten aber bleiben die Schaufeln ungenutzt im Sand.

Notbetreuung gibt es in den Kitas. Ansonsten aber bleiben die Schaufeln ungenutzt im Sand. © Michael Nickel (Archiv)

Auch im Mai müssen Eltern keine Beiträge für die Kindertagesbetreuung und Ganztagsbetreuungsangebote in den Grundschulen (OGS) entrichten. Und das selbst, wenn sie im Rahmen von Notbetreuungen von Angeboten städtischer Einrichtungen Gebrauch gemacht haben.

Schon im April waren Eltern von der Beitragspflicht befreit worden. Das Land und die Kommunen teilen sich erneut die Kosten für die ausfallenden Elternbeiträge.

Bürgermeister: „Eltern stehen vor großen Herausforderungen“

„Wir begrüßen auch die aktuelle Entscheidung“, erklärt Schwertes Bürgermeister Dimitrios Axourgos. Er sieht in der gemeinsamen Entscheidung der kommunalen Spitzenverbände mit dem zuständigen Ministerium des Landes NRW eine gezielte Entlastung von Eltern, die in der Coronakrise „vor großen Herausforderungen stehen“.

Immerhin stehen einem Großteil der Eltern Angebote zur Kindertagesbetreuung nicht zur Verfügung. Dass nun auch erwerbstätige Alleinerziehende einen Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben, „ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so der Bürgermeister.

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Jugendamts-Leiter bittet Eltern: Daueraufträge aussetzen

Andreas Pap, Leiter des Jugendamtes der Stadt Schwerte, bittet Eltern, die Einzelüberweisungen oder eingerichtete Daueraufträge für die Elternbeiträge für Mai aussetzen.

„Darüber hinaus können wir mitteilen, dass die Essensbeiträge bei den städtischen Kindertageseinrichtungen für Mai 2020 ebenfalls nicht fällig werden. Die Verfahrensweise für die Verpflegungskosten in den übrigen Kindertageseinrichtungen regeln die jeweiligen Träger selbst.