Keine Beiträge für Kita, Tagespflege und OGS im April – Entlastung für Eltern aus Schwerte

Coronavirus

Die Schulen und Kitas haben geschlossen, Gruppenbetreuung ist verboten. Eltern müssen für den Monat April keine Beiträge zahlen. Dafür sollen sie an anderer Stelle aufs Geld verzichten.

Schwerte

26.03.2020, 16:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Wenn die Kinder in der Schule oder Kita wegen des Coronavirus nicht betreut oder versorgt werden können, müssen die Eltern auch kein Geld zahlen. Zumindest nicht im April.

Wenn die Kinder in der Schule oder Kita wegen des Coronavirus nicht betreut oder versorgt werden können, müssen die Eltern auch kein Geld zahlen. Zumindest nicht im April. © picture alliance / dpa

Die Stadt Schwerte wird für den Monat April 2020 keine Beiträge für Kindertagesstätten, Tagespflege und Offene Ganztagschulen einziehen. Das teilte sie am Donnerstagnachmittag mit. Darauf haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit der NRW-Landesregierung verständigt. „Wir begrüßen diese Entscheidung“, sagt Bürgermeister Dimitrios Axourgos.

Die damit verbundenen Einnahmeausfälle tragen die Kommunen und das Land jeweils zur Hälfte. Aber auch Eltern sollen in dieser Krisenzeit einen Beitrag leisten und auf die Rückerstattung der Beiträge für die letzten beiden Wochen im März 2020 verzichten.

„Im Ergebnis führt das dazu, dass Land, Kommunen und Eltern sich als Beteiligte die Ausfälle zu je einem Drittel teilen“, erklärt Bettina Brennenstuhl, Kämmerin der Stadt Schwerte. Die Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Sie werden erlassen.

Essensbeiträge fallen ebenfalls aus und werden erstattet

Bei Daueraufträgen oder Einmalzahlungen müssen die Eltern entsprechende Änderungen selbst vornehmen. „Darüber hinaus können wir mitteilen, dass die Essensbeiträge bei den städtischen Kindertageseinrichtungen für April 2020 ebenfalls nicht fällig werden“, sagt Andreas Pap.

Eine Erstattung der Essensbeiträge für weitere Zeiträume erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. In Bezug auf die nicht-städtischen Kindertageseinrichtungen müssen sich die Eltern an die jeweilige Einrichtung wenden.