
Mehrere Brände haben dem Gutshof schwer zugesetzt. © Oliver Schaper
Rittergut kommt unter den Hammer: Gläubiger des Ex-Besitzers könnten leer ausgehen
Gut Steinhausen
Wenn im August das Gut Steinhausen versteigert wird, werden einige private Gläubiger wohl leer ausgehen. Denn der verstorbene Besitzer hatte seit 2017 keine Abgaben und Steuern bezahlt.
Am 11. August wird das Rittergut Steinhausen versteigert. Das Grundstück mit den historischen Gebäuden taxiert der Gutachter auf einen Verkehrswert von 600.000 Euro. Ob tatsächlich jemand dafür die Immobilie kaufen wird, ist fraglich. Denn Denkmalschutz und Zustand des Gebäudes machen das Objekt eher zu einem Projekt für Liebhaber.
Der Ex-Besitzer starb vor einem Jahr, seine Erben gelten als unbekannt. Mit der Zwangsversteigerung will man die Schulden das ehemaligen Besitzers tilgen. Ob das gelingt, ist aber fraglich. Denn der hatte nicht nur im Zuge seiner Grundstücksgeschäfte Schulden angehäuft.
Hohe Summen vom Nachbarn geborgt
Das musste auch Peter Jürgens jetzt erfahren. Er zählt zu den Gläubigern. Der ehemalige Besitzer war sein Nachbar. Mehrfach hatte er ihm Geld geliehen, das später über Einträge im Grundbuch abgesichert wurde. Doch bald stellte er fest, dass er nicht der einzige Gläubiger war. Rund eine Millionen Euro stehen im Grundbuch für das Rittergut. Da ist von vornherein klar, dass nicht alle ihr Geld wieder bekommen können.
Denn der Gutachter hatte den Verkehrswert für das denkmalgeschützte Gut und das große Grundstück auf 600.000 Euro festgelegt. Beim ersten Versteigerungsversuch, müssen mindesten 70 Prozent von dieser Summer geboten werden. Ausgezahlt werden die vier privaten Gläubiger nach der Reihenfolge der Einträge im Grundbuch.
Was Peter Jürgens ärgert, sind jene Posten, die jetzt auftauchten und die davon zeugen, das der ehemalige Gutsherr bereits seit mindestens 2017 auch keine Steuern und Abgaben mehr bezahlt hat.
Denn die Schulden an die öffentliche Hand, müssen zuerst beglichen werden. Von den Müllabfuhrgebühren über die Grundbesitzabgaben bis zu den Gebühren für das Bauordnungsamt reichen die Schulden. Selbst die Hundesteuer wurde offensichtlich nicht bezahlt. All das kann sich die Stadtkasse jetzt über die Zwangsversteigerung reinholen.
Gläubiger fragt: Warum nicht zu Lebzeiten vollstreckt?
Peter Jürgens fragt sich indes, warum man das nicht bereits zu Lebzeiten seines Nachbarn beigetrieben habe. Es habe die Stadt zwar gemahnt, ein Zwangsmittel sei aber nie angeordnet worden. So gehen nun 14.400 Euro vom Versteigerungserlös an die Stadt Dortmund.
1995 hatte der verstorbene Besitzer das Rittergut gekauft. Er wollte es wohl zu einer Reitanlage umbauen. Doch der Plan scheiterte, auch weil das Gut unter Denkmalschutz steht.
1999 brannte dann das Herrenhaus bis auf die Grundmauern nieder: Die Polizei ermittelte wegen Brandstiftung und brachte den Besitzer deshalb sogar vor Gericht. Die Brandstifter hatten sich nämlich bei der Tat verletzt und den Inhaber der Immobilie beschuldigt.
2015 brannte es wieder und diesmal gründlicher: Der Wehrturm, das Torhaus, Remise und Bruchsteinmauer fielen den Flammen zu Opfer. Wieder vermutete die Polizei Brandstiftung. Später erklärte man aber, dass sich dieser Verdacht nicht erhärtet hätte. Die Brandursache blieb unklar.
Im Gesindehaus wohnen Mieter
Während die historischen Anlagen immer mehr verfielen, wurde das ehemalige Gesindehaus im Jahr 2000 zu einem Einfamilienhaus ausgebaut. Das Gebäude ist aktuell bewohnt.
Ob es tatsächlich legal gebaut wurde, bezweifelt der Experte, der für die Zwangsversteigerung ein Gutachten erstellt hat. Dennoch gilt auch das Mietverhältnis als ein Hemmnis für eine Zwangsversteigerung.
Ob und was am Ende bei der Versteigerung erlöst werden kann, zeigt sich am Donnerstag (11. August) um 10.30 Uhr. Dann beginnt nämlich die Zwangsversteigerung im Freizeitzentrum West an der Ritterstraße in Dortmund.
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
