
Doris Franken aus Schwerte wollte eine Wohnung für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Doch das entpuppte sich als nicht so einfach. © Heiko Mühlbauer
Hausbesitzerin Doris Franken wollte Wohnraum für Flüchtlinge schaffen – warum sie davon abließ
Unterbringung
Doris Franken wollte einem ukrainischen Paar ungenutzten Wohnraum zur Verfügung stellen. Doch die Behörden verlangen viel. Aus gutem Grund, sagt die Stadt.
„Jetzt bauen sie schon im Rathaus eine Übernachtungsstelle für Flüchtlinge, dabei gibt es doch noch Wohnungen.“ Doris Franken ärgert sich darüber, denn sie und ihre Mutter wollten einem ukrainischen Paar eine Wohnung zur Verfügung stellen. Doch schnell merkten sie: So einfach ist das nicht.
Eine Bekannte hatte ihr erzählt, dass sie ihr Haus verkauft hat und damit ein Paar aus der Ukraine, das sie aufgenommen hatte, nun ohne Wohnraum dasteht. „Die können wir aufnehmen“, beschlossen Doris Franken und ihre Mutter. Denn im Haus der beiden gibt es eine ungenutzte Wohnung. Die war nie als Mietobjekt gedacht. Das Haus war für eine Familie geplant: Das bedeutet, es gibt zwar drei Wohnungen, aber Heizungsanlage, Stromzähler und Wasseruhr sind nicht getrennt.
Vermieter muss Nebenkosten aufschlüsseln
„Auf die Miete kam es uns nicht so an“, erzählt sie. Aber die Nebenkosten wollte man schon teilen. Die bisherigen Betreuer der Ukrainer fragten bei den Behörden an. Und schon die erste Auskunft, die sie Doris Franken übermittelten, war wenig ermutigend. Die neue Wohnung hat 79 Quadratmeter, einem kinderlosen Paar stehen aber nur 65 Quadratmeter zu.
Und außerdem müsse man die Nebenkosten aufschlüsseln, erklären, wie welche Heizkosten entstehen und am Ende ein Angebot unterbreiten. „Dafür habe ich ehrlich gesagt keine Zeit“, befand Doris Franken und ließ von ihrer Idee ab. Vor allem ärgerte sie sich über die Stadt Schwerte, die jetzt mit großem Aufwand Notwohnraum schafft.

Selbst ein kleiner Balkon gehört zur Wohnung. © Heiko Mühlbauer
Doch in diesem Fall sei die Stadt gar nicht der richtige Adressat, sagt Schwertes Sozialamtsleiterin Christiane Klanke. Denn für ukrainische Flüchtlinge seien die Job-Center in Deutschland zuständig. Und die überprüfen bei allen Bedürftigen die Kosten für die Unterbringung. „Da kann man sich als Bürger mit wenig Erfahrung auf diesem Gebiet im Behördendschungel schnell überfordert fühlen“, räumt Klanke ein.
Behörden prüfen auch auf Plausibilität
Doch so nervig die Überprüfungen sind, sie hätten auch für den Vermieter Vorteile. Manchmal komme es vor, dass die Vermieter die Nebenkosten dort zu optimistisch angeben, damit der Mieter die Wohnung bekommen könne. Doch auch wenn der Staat für die Wohnkosten aufkommt, kann es zu Problemen kommen, wenn Nebenkosten plötzlich durch die Decke schießen.
Wenn nämlich alle Aufforderungen zum Sparen an den Mieter erfolglos sind, muss der Staat die Kosten nicht mehr voll übernehmen. Und der Mieter müsse das dann aus seiner kleinen Regelförderung ausgleichen. Wenn das nicht klappt, laufen die Schulden beim Vermieter auf. Deshalb wolle man einiges wissen, das dann auch auf Plausibilität geprüft wird. Wenn jemand bei 80 Quadratmetern nur 40 Euro Nebenkosten verlangt, kann das am Jahresende nicht aufgehen.
Wohnung muss zu Wohnungssuchendem passen
Außerdem müssen die Wohnungen zu den Wohnungsuchenden passen. Wenn eine Familie eine 95-Quadratmeter-Wohnung in offener Bauweise, also ohne echte Zimmer, beziehen will, stellt sich das Amt quer. Weil Kinder ein Kinderzimmer haben sollten.
Grundsätzlich kümmert sich auch die Stadt intensiv um die Anmietung von Wohnungen für Flüchtlinge. 30 bis 40 Mietverträge habe sie bereits angebahnt, sagt Christiane Klanke. Doch ob Stadt oder Job-Center, auf die Vermieter komme immer der zweiseitige Erfassungsbogen zu, der ausgefüllt werden muss.
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
