Coronatests: Schwerter Schulen sind auf Testpflicht vorbereitet
Testpflicht
Die neuen Verordnungen des Landes NRW sehen eine Testpflicht an Schulen vor. Die Schwerter Einrichtungen sind nun so ausgestattet, dass sie ihrer Pflicht auch nachgehen können.

Ein Schüler führt einen Corona-Schnelltest durch. Ab nächster Woche gilt eine Testpflicht an Schulen. © picture alliance/dpa
Im Rahmen der neuen Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW setzt eine Testpflicht an Schulen ein. Auch Kitas sollen regelmäßig testen. Mit logistischer Unterstützung der Stadt sind die Schwerter Schulen und Kitas nun gut mit Antigen-Schnelltests ausgestattet.
Kein Unterricht ohne Schnelltest
„Zurzeit läuft sogar schon die zweite Lieferung“, berichtet Peter Kranhold, Leiter des Schulverwaltungsamtes der Stadt Schwerte. Zwar befinden sich die Schulen gerade in einer Notbetreuung, an der Testpflicht führe deshalb aber für diejenigen, die Betreuungsangebote nutzen, kein Weg vorbei.
Zweimal in der Woche soll der sogenannte POC-Antigentest gemacht werden, und zwar von den Kindern und Jugendlichen selbst unter Aufsicht ihrer Lehrer. Die Testpflicht betrifft nicht nur Schüler, sondern alle in Präsenz tätigen Personen, also auch Lehrer und sonstiges Schulpersonal. Wenn sich Schüler nicht testen lassen wollen, können sie die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen oder nach Wiederaufnahme des Unterrichts am Schulbetrieb teilnehmen.
Bei Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können die Selbsttestungen auch zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das Ergebnis schriftlich versichern.
Kita-Kinder werden zuhause getestet
In den Kindertageseinrichtungen läuft derzeit ein eingeschränkter Regelbetrieb, der von einem Testangebot begleitet wird. Auch hier stellt das Land Selbsttests zur Verfügung, die zuhause von den Eltern genutzt werden. „Die Testmöglichkeiten sind neben den weiterhin einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und den Impfungen ein weiterer wichtiger Baustein, um den Gesundheits- und Infektionsschutz weiter zu erhöhen und damit den Betrieb der Kindertagesbetreuung aufrecht zu erhalten“, erklärt Andreas Pap, Leiter des Jugendamtes der Stadt Schwerte. Vorgesehen sind zwei Selbsttests pro Person und Woche sowohl für Beschäftigte als auch für Kinder.
Positive Testergebnisse lösen zwar keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus, es muss aber unverzüglich ein PCR-Test in einem Testzentrum oder beim Hausarzt gemacht werden. So lange darf das Kinderbetreuungsangebot nicht besucht werden.