Bei Rot über Ampel: Kein Fahrverbot, weil Polizist nicht auf die Uhr schaute

© Heiko Mühlbauier

Bei Rot über Ampel: Kein Fahrverbot, weil Polizist nicht auf die Uhr schaute

rnOLG-Urteil

Bei Rot über die Ampel, bedeutet Fahrverbot, urteilte ein Schwerter Richter. Seine Kollegen in Hamm sahen das anders und kassierten das Urteil ein, weil ein Polizist nicht auf die Uhr gesehen habe.

Schwerte

, 12.11.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wer bei Rot über eine Ampel fährt, muss eine Geldbuße zahlen und für einen Monat auf seinen Führerschein verzichten. Zumindest dann, wenn das Rotlicht schon über eine Sekunde leuchtet. Aber wer bestimmt eigentlich, ob die Sekunde verstrichen ist. Ein Schwerter Amtsrichter verließ sich da auf die Aussage eines Polizisten und erhielt vom Oberlandesgericht Hamm eine deutliche Abfuhr.

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Am 1. August 2019 fuhr ein 52-jähriger Mann aus Dortmund Höchsten über die Kreuzung am Ostentor. Von der Schützenstraße kommend, bog er nach rechts in die Bethunestraße ein. Im Benachbarten Wendehammer am Ostentor hatte sich derweil die Polizei postiert, um Rotlichtverstöße zu überwachen. Der Dortmunder habe die Kreuzung bei Rot überfahren, obwohl er ohne Probleme für den nachfolgenden Verkehr hätte bremsen können, weil er allenfalls mit einer Geschwindigkeit von 25 bis 30 Stundenkilometer unterwegs war.

230 Euro und einen Monat Fahrverbot

Den Sachverhalt hatte der Richter aus der Zeugenaussage des Polizisten entnommen. Der habe das glaubwürdig geschildert und auch keine Belastungstendenzen erkennen lassen, erklärte der Schwerter Amtsrichter. Und er fand auch, dass die Aussage des Ordnungshüters nicht den Aussagen einer Entlastungszeugin widersprechen würden.

Die war kurz vor dem Beschuldigten nach eigener Aussage noch bei Grün über die Ampel gefahren. „Allerdings musste die Betroffene einräumen, dass sie nicht sagen könne, wie nah der Betroffene während des Abbiegens hinter ihr hergefahren sei“, formuliert der Amtsrichter später im Urteil.

230 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot lautete das Urteil, das im August dieses Jahres erging, aber schon zwei Monate später wieder aufgehoben wurde.

Schwerter Rechtsanwalt zog vors OLG

Der Schwerter Rechtsanwalt Andreas Krüger war nämlich mit dem Urteil eine Instanz weiter vor das Oberlandesgericht in Hamm gezogen. Dort wurden die Karten neu gemischt. Die Oberlandesrichter beschlossen nämlich: Das Amtsgericht habe sich zu wenig mit der Frage beschäftigt, wie der Polizist denn die eine Sekunde gemessen habe.

Die muss nämlich vergehen, damit aus einem einfachen Rotlichtverstoß (90 Euro, ein Punkt in Flensburg) ein qualifizierter Rotlichtverstoß (mindestens 200 Euro und einen Monat Fahrverbot) wird. Erst, wer später als eine Sekunde, nachdem die Ampel auf Rot geschaltet hat, drüber fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen.

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Wegen dieser erheblichen Rechtsfolgen hätte der Amtsrichter auch im Urteilsspruch deutlich machen müssen, wie der Polizist diese Sekunde gemessen habe. Das könne der Polizist durchaus auch geschätzt haben. Dann müsse der Richter das in seinem Urteil aber anmerken, kritisch hinterfragen und eventuelle Ungenauigkeiten zu Gunsten des Betroffenen berücksichtigen. Das könne man nicht erkennen.

Das OLG hob das Schwerter Urteil zwar auf, verwies es aber zurück an das Schwerter Amtsgericht. Dort muss man sich jetzt erneut mit dem Fall beschäftigen. (III - RBs 133/20 OLG Hamm)