Nach Abriss und Wiederaufbau können die Ahlers jetzt wieder lachen.

Nach Abriss und Wiederaufbau können die Ahlers jetzt wieder lachen. © Heiko Mühlbauer

Abrissverfügung vom Tisch: Das Happy End kostete die Ahlers 200.000 Euro

rnFamilie Ahlers

Die Familie Ahlers musste wegen eines Urteils das Obergeschoss ihres Hauses abreißen. Nach sieben Jahren Ungewissheit haben sie nun eine Bauabnahme. So sieht das Obergeschoss aus.

Schwerte

, 07.07.2022, 13:22 Uhr / Lesedauer: 3 min

Vor vier Jahren berichteten wir zum ersten Mal über den Fall Ahlers. Einer Familie mit zwei kleinen Kindern drohte der Abriss ihres gerade umgebauten Hauses. Ein Nachbar hatte gegen den Ausbau des Flachdachbungalows geklagt und Recht bekommen. Die Baugenehmigung der Stadt war ungültig.

Nach langem Rechtsstreit: Abriss des Obergeschosses

Der Rechtstreit zog sich lange hin. Vor rund einem Jahr war er mehr oder weniger beendet. Die Familie musste allerdings das neu gebaute Obergeschoss des Hauses abreißen und umbauen.

So sieht das Haus nun von der Giebelseite her aus.

So sieht das Haus nun von der Giebelseite her aus. © Heiko Mühlbauer

Im September 2021 begannen die Abrissarbeiten. Ein komplettes Obergeschoss landete im Müllcontainer, um dann etwas kleiner wieder aufgebaut zu werden. Aus einer Einliegerwohnung wurden zwei große Kinderzimmer mit Bad.

Jetzt lesen

Im April schrieb Markus Ahlers per WhatsApp: „Der Alptraum ist vorbei.“ Die Stadt teilte den Eheleuten mit, dass die Schlussabnahme des Umbaus nun stattgefunden habe, die „Beseitigungsverfügung“ sich damit erledigt habe und das Verfahren abgeschlossen sei. Jahre des Bangens und Hoffens liegen damit hinter der Familie.

So sah das Haus vor dem Umbau aus.

So sah das Haus vor dem Umbau aus. © Bernd Paulitschke

Vor allem ist und war es aber auch eine finanzielle Kraftanstrengung, denn: „Gerichtsverfahren, Umbaukosten und der Verlust der Miete betragen rund 200.000 Euro“, schätzt Markus Ahlers. 120.000 Euro davon allein für den Umbau.

Ärgerlich vor allem deshalb, weil sich im Grunde nur wenig verändert hat. Die Dachneigung ist nun flacher, eine Gaube wurde entfernt und das vorgebaute Treppenhaus musste ins Gebäude integriert werden. Aus der Einliegerwohnung wurden zwei Kinderzimmer und ein Bad.

Jetzt lesen

Kinder bewohnen 80 Prozent des Hauses

Dass der Nachwuchs mal ins Obergeschoss ziehen würde, hatte die Ahlers eingeplant. Aber erst in einigen Jahren. „Jetzt bewohnen unsere Kinder 80 Prozent des Hauses“, sagt Markus Ahlers. Denn Mika und Marie nutzen auch noch ihre Zimmer im Untergeschoss.

2021: Markus Ahlers reißt das Obergeschoss seines erst 2015 umgebauten Hauses ab. Ein Urteil hatte ihn dazu gezwungen.

2021: Markus Ahlers reißt das Obergeschoss seines erst 2015 umgebauten Hauses ab. Ein Urteil hatte ihn dazu gezwungen. © Heiko Mühlbauer

Auch wenn der Umbau nun rechtlich als beendet gilt, mit den Bauarbeiten haben die Ahlers längst nicht abgeschlossen. „Fertig wird man ja nie“, sagt Andrea Ahlers. Vor allem, weil die Familie den Innenausbau selbst in die Hand genommen hat. „Meine Frau ist handwerklich viel begabter als ich“, erklärt Markus Ahlers. Sie hat Einbauschränke in den Bereichen eingebaut, die nun nicht mehr die notwendige Höhe haben und sich dabei auch Besonderheiten ausgedacht, wie einen Schrank mit Geheimgang. Auf einem Regal stehen Figuren und ein Raumschiff aus Lego. Das Bad ist klein, doch die Dusche reicht aus.

Jetzt lesen

Gute Idee fürs Treppenhaus

An manchen Stellen musste man aber auch länger tüfteln, wie beim Treppenhaus. Das befand sich ursprünglich in einer Art kleinem Turm, der zwar nicht das Gebäude überragte, aber doch ausreichend Platz bot. Da in Deutschland aber Treppenhäuser verboten sind, die keine Höhe von zwei Metern aufweisen, musste nach Abriss des Vorbaus, ein Keilrahmen her, der das Dachflächenfenster anhebt und so die notwendige Höhe schafft. „Auf diese Art konnten wir die Treppe retten“, erklärt Markus Ahlers.

Das Dachfenster musste in einem Keilrahmen eingebaut werden, damit das Treppenhaus hoch genug wird.

Das Dachfenster musste in einem Keilrahmen eingebaut werden, damit das Treppenhaus hoch genug wird. © Heiko Mühlbauer

Doch am Ende wurde lange Zeit natürlich viel dem Hausbau untergeordnet. „Wir haben beide quasi sechs Tage die Woche gearbeitet, um die zusätzlichen Kosten zu stemmen“, erzählt er. Zwei Nebenjobs haben die beiden seitdem. Und die Familie half bei der Zwischenfinanzierung. Schließlich hatten die Ahlers ja nicht nur den ersten Umbau und die Kosten für den Hauskauf finanziert, sie müssen nun auch auf die Miete aus dem Obergeschoss verzichten.

Wegziehen war nie eine Option

Hat die Familie während der gesamten Zeit mal darüber nachgedacht, wegzuziehen? „Nein“, sagt Andrea Ahlers. Das sei auch keine Option gewesen. Denn als das Haus noch unter der Abrissverfügung stand, hätte es ja gar keinen Wert gehabt. „Das hätten wir finanziell nicht überlebt.“ Jetzt könne man verkaufen, aber das wollen die Ahlers nicht.

Jetzt lesen

Und letztlich, darin sind sie sich einig, soll das Haus ja nicht das ganze Leben bestimmen. „Das ist eine blöde Story, aber am Ende nur eine Geschichte unseres Lebens“, sagt Andrea Ahlers. Jetzt sei die Zeit, dass wieder schöne Dinge passieren. „Wir haben Freunde, wir haben auch in dieser Zeit etwas unternommen und versucht, unseren Kindern etwas zu bieten.“ Und letztlich haben die Ahlers es ja auch geschafft. Und in der Zeit viel Solidarität erfahren – von Nachbarn, aber auch von wildfremden Menschen.

2012 den Bungalow gekauft

2012 hatten die Ahlers den alten Bungalow an der Unteren Meischede in Schwerte gekauft. Auch wenn die Stadt bereits zu Beginn signalisiert hatte, dass man das Haus ausbauen könne, erhielten die Ahlers erst 2015 eine Baugenehmigung. Während die Familie bereits mit dem Ausbau begonnen hatte, klagte ein Nachbar. Am Ende urteilte das Verwaltungsgericht, die Baugenehmigung sei zu unrecht erteilt worden.

Jetzt lesen

Und weil das deutsche Baurecht gründlich ist, hätte man nicht nur den Anbau, sondern gleich das ganze Haus abreißen müssen. Es sei denn – und das ist jetzt gelungen – man bekommt eine neue, rechtssichere Baugenehmigung. Wie die aussehen kann, hatte das Verwaltungsgericht nach mehreren Prozessen nun festgelegt, gleichzeitig aber die Klage gegen die Abrissverfügung abgewiesen.