Kämmerer Niklas Luhmann erwartet 18,4 Millionen Euro Grundsteuern für dieses Jahr. Das System wird jetzt reformiert.

Kämmerer Niklas Luhmann erwartet 18,4 Millionen Euro Grundsteuern für dieses Jahr. Das System wird jetzt reformiert. © dpa/Mühlbauer Montage Dittgen

Neue Grundsteuer: Was muss ich tun, wann kommt der Brief vom Finanzamt?

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18.000 Besitzer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Häusern gibt es in Schwerte. Auf sie alle kommt jetzt ein neuer Steuerbescheid zu. Das muss man beachten.

Schwerte

, 12.06.2022, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Grundsteuer bezahlen alle. Immobilienbesitzer entrichten sie zumeist an die Stadt, Mieter zahlen sie mit den Nebenkosten. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System von 2018 allerdings für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.

Das Gericht hat entschieden, dass eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden muss. Und die kommt jetzt auf die Bürger zu.

Bis Oktober neue Steuererklärung abgeben

Alle Immobilienbesitzer müssen bis Oktober dieses Jahres eine Steuererklärung für ihre Immobilie abgeben. Das geht in Nordrhein-Westfalen nur online. Wer keinen Internetanschluss hat, muss also Freunde oder Verwandte fragen oder einen Steuerberater beauftragen.

Das Finanzministerium argumentiert mit einer Vereinfachung des Verfahrens. Möglich ist eine Abgabe über das Online-Finanzamt, www.elster.de, oder über ein Steuerprogramm. Wer schon ein Konto für seine Einkommenssteuererklärung hat, kann das auch dafür nutzen, so das Finanzministerium.

Bislang orientierte sich die Grundsteuer in NRW an den Werten des Grundstücks aus dem Jahr 1964, dem sogenannten Einheitswert. Der wurde mit der einheitlichen Steuermesszahl und dem Satz, den die jeweilige Gemeinde beschlossen hat, multipliziert. In Schwerte liegt der bei 880 Prozent.

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Wie sich die neue Grundsteuer auswirkt und ob es teurer oder günstiger wird, hängt künftig vor allem von den Bodenrichtwerten ab. Die kann man in der Datenbank Boris oder unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de einsehen.

Auf dieser Basis wird der neue Wert der Immobilie errechnet. Hinzu kommt die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt, die Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.

Schreiben an Besitzer werden nach und nach verschickt

Den Bodenrichtwert muss man aber nicht selbst ermitteln. Das Finanzamt schreibt derzeit alle Immobilienbesitzer im Kreis Unna an und teilt ihnen Folgendes mit: Aktenzeichen, Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort (Gemarkung(en) und Flurstück(e)), die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert.

Das muss man dann prüfen und in seine digitale Steuererklärung eintragen. Die Schreiben würden kontinuierlich versandt, erklärt Gianlucca Fischer von der Oberfinanzdirektion. Die Schreiben an Besitzer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken seien schon rausgegangen. Die Schreiben an die übrigen 96.000 Grundstücksbesitzer im Kreis Unna von Wohngrundstücken „werden kontinuierlich produziert und versandt“, so der Sprecher.

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Am Ende gibt es einen neuen Grundstückswert, der zwar wieder mit einer Grundsteuermesszahl multipliziert wird, die beträgt aber nur ein Zehntel des bisherigen Multiplikators.

Und auch die Gemeinde darf erneut einen eigenen Hebesatz festlegen. Der wird aber mutmaßlich niedriger ausfallen, da die Werte der Grundstücke steigen. Die Unterschiede in der Grundsteuer zwischen den einzelnen Kommunen werden dadurch aber nicht beseitigt. Schwerte nimmt in diesem Jahr rund 18,4 Millionen Euro an Grundsteuern ein.

Immobilienmärkte in großen Städten betroffen

Bei Grundstücken in Gegenden, die in der Vergangenheit einen Aufschwung genommen haben, wird die Grundsteuer nun vermutlich steigen. Auch in Bezirken, wo es eher bergab ging, wird es tendenziell teurer. Das betrifft vor allem Immobilienmärkte in großen Städten und in den neuen Bundesländern.

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Bis 2024 ändert sich allerdings noch nichts, erst ab 2025 ist die neue Grundsteuermesszahl für die Steuer maßgeblich.

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