Schwerter Fitnessstudios müssen sich nun an die 2G-Regel halten.

© Bernd Paulitschke

2G-Regel in Schwerter Fitnessstudios: Den ungeimpften Kunden kommt man entgegen

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Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung gilt die 2G-Regel in Schwerter Fitnessstudios. Die Betreiber schildern, wie sie damit umgehen – und was sie ungeimpften Kunden anbieten.

Schwerte

, 25.11.2021, 13:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das Land NRW befindet sich derzeit in der ersten Stufe der aktuellen Corona-Schutzverordnung, die sich nach dem Hospitalisierungsindex richtet (Zahl der Corona-Patienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner; bezogen auf die Einweisungen in den letzten sieben Tagen).

Dementsprechend gilt für den Freizeitbereich ab sofort die 2G-Regel. Davon sind auch Fitnessstudios betroffen. Trainieren darf nur noch, wer geimpft oder genesen ist – und das auch mit einem entsprechenden Dokument oder QR-Code nachweisen kann.

Wir haben mit Schwerter Fitnessstudio-Betreibern gesprochen. Sie erklären, wie sie mit der Regel-Änderung umgehen und welche Alternativen es für ungeimpfte Kundinnen und Kunden gibt.

Kurse werden auf Zoom übertragen

Das hyggelig-Studio by Carmen Klar bietet verschiedene Fitness-Kurse und -Events an. Von den 80 Mitgliedern seien circa 10 Prozent ungeimpft und mussten bisher ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um an den Kursen teilnehmen zu können, so Inhaberin Carmen Klar.

„Diejenigen sind natürlich traurig, dass sie nun nicht mehr kommen können“, sagt sie. „Aber wir bieten ihnen an, stattdessen über Zoom teilzunehmen.“ Sie habe die Erfahrung gemacht, dass ihre ungeimpften Kundinnen und Kunden sehr verantwortungsbewusst mit den Corona-Regeln umgegangen seien.

Zumal alle Kurse in den großen, gut durchlüfteten Räumlichkeiten des Studios stattfinden. „Aber alle Mitglieder verstehen natürlich auch, dass wir uns nun den Vorschriften entsprechend an 2G halten müssen“, erklärt Carmen Klar. Wer zum Training komme, müsse seinen Nachweis vorzeigen.

Ob das der richtige Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sei, wisse sie allerdings nicht, so die Studio-Inhaberin.

Ungeimpfte Kunden müssen Beitrag nicht bezahlen

Auch Jan Rozanka vom Studio Red Fitness hadert mit der 2G-Regel. „Ich halte dieses Vorgehen für nicht richtig, weder in Studios noch in der Gastronomie“, erklärt er auf Anfrage. „Vor allem, weil die Fitnessstudios nicht zu den Hotspots gehören.“

Er unterstreicht seine Meinung mit einem Diagramm des ZDF, das zeigt, an welchen Orten die Luca-App ihren Nutzer besonders häufig Risiko-Begegnungen angezeigt hat. Demnach sind die App-Nutzer im Oktober überwiegend bei Besuchen von Clubs und Bars auf im Nachgang positiv auf Corona getestete Personen getroffen.

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Auch wenn 2G deshalb seiner Meinung nach nicht die Lösung sei, findet Jan Rozanka Regeln für den Besuch im Fitnessstudio wichtig. „Eine ausgeweitete Test-Strategie für Geimpfte und Nicht-Geimpfte halte ich für den wesentlich besseren Weg“, sagt er.

Nach den aktuell geltenden Regeln kontrolliert Red Fitness nun jedoch die 2G-Nachweise der Kundinnen und Kunden mit einem elektronischen System am Eingang. Die meisten können wohl auch noch zum Training kommen. „Ich schätze, dass 95 Prozent geimpft sind.“

Wer nicht geimpft ist, kann von einer Ruhezeit seines Mitgliedsvertrags profitieren, in der keine Beiträge abgebucht werden.

„Wir wollen ja nicht, dass wieder geschlossen wird“

Auch Mike Joecks, Studioleiter beim Sportmedizinischen Trainingszentrum Kämmerling, versichert, dass die Coronaschutzverordnung strikt eingehalten werde. „Natürlich halten wir uns an die Regelungen, die das Land NRW vorgibt – wir wollen ja nicht, dass wieder geschlossen wird“, sagt Joecks. Weil die große Mehrheit der Kunden die 2G-Kriterien erfüllen, werde sich im Vergleich zum bisherigen Prozedere gar nicht so viel verändern.

Und was ist mit denjenigen, die nicht geimpft sind? „Für diese Kunden werden wir eine persönliche Lösung finden“, sagt Joecks – ohne aus datenschutzrechtlichen Gründen näher darauf eingehen zu wollen, was konkret damit gemeint ist.

Informieren Sie sich im Zweifel vor dem Besuch telefonisch über die Zugangsregelungen für Ihr Fitnessstudio.

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