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Hallenbad öffnet nach sieben Monaten - Weitere Lockerungen in Sicht
Hallenbad
Nach sieben Monaten ist das Hallenbad ab Dienstag wieder geöffnet - allerdings mit Einschränkungen. Zum Ende der Woche könnten weitere Lockerungen für Schermbeck und Raesfeld folgen.
Sieben Monate mussten die Schwimmer aus Schermbeck und Umgebung auf diese gute Nachricht warten: Der Wassersportverein Schermbeck öffnet sein Hallenbad wieder am Dienstag (8. Juni). Voraussetzung für den Besuch ist ein aktueller Schnelltest (höchstens 48 Stunden), eine vollständige Impfung (älter als 14 Tage) oder der Nachweis über eine Genesung (Positiv-Test älter als 28 Tage, nicht älter als 6 Monate).
Kinder, die noch nicht zu Schule gehen, sind von dieser Pflicht ausgenommen. Eine weitere Voraussetzung für den Besuch des Bads ist eine Anmeldung unter Tel. (02853) 912683.
Ab jetzt zählt auch die Landesinzidenz
Die Inzidenzwerte in den Kreisen liegen erfreulicherweise weiterhin deutlich unter der Grenze von 35. Im Kreis Borken bei 13,2, im Kreis Wesel bei 16,5. Relevant für weitere Lockerungen ist nun noch der Inzidenzwert im Land NRW. Dieser liegt seit Freitag unter 35 (am Montag bei 27,6).
Beim Land gilt bei der Einordnung in Inzidenzstufen die Regel wie bei den Kreisen: „Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.“ Heißt: Liegt das Land am Mittwoch noch unter 35, treten die zusätzlichen Lockerungen am Freitag in Kraft.
Innengastronomie ohne Test
Freuen dürften sich darüber die Gastronomen in Schermbeck und Raesfeld. Denn ab Freitag könnte dann auch wieder die Innengastronomie ohne vorherige Tests angeboten werden.
Auch für die Sportler würde die Einordnung der Landesinzidenz in Stufe 1 Vorteile bringen: Denn sie könnten ohne vorherigen Test auch drinnen Sport treiben. Außerschulische Bildungsangebote wären ab Freitag ebenfalls auch wieder drinnen ohne vorherigen Test erlaubt.
Regelungen ab dem 1. September
Die Landesinzidenz spielt auch für Clubs und Diskos eine Rolle, allerdings erst ab dem 1. September: Dann dürften sie ihren Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen - allerdings mit Negativ-Test und genehmigtem Konzept. Derzeit dürfen nur Clubs und Diskos mit Außenbereichen für bis zu 100 Personen öffnen (mit Test).
Ebenfalls erst ab dem 1. September will das Land Volksfeste, Schützenfeste und Stadtteilfeste erlauben mit bis zu 1.000 Besuchern und genehmigtem Konzept. Die Besucherbegrenzung soll entfallen, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt.
Berthold Fehmer (Jahrgang 1974) stammt aus Kirchhellen (damals noch ohne Bottrop) und wohnt in Dorsten. Seit 2009 ist der dreifache Familienvater Redakteur in der Lokalredaktion Dorsten und dort vor allem mit Themen beschäftigt, die Schermbeck, Raesfeld und Erle bewegen.
