Corona: Schermbeck und Raesfeld ab Mittwoch in Stufe 1

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Corona: Schermbeck und Raesfeld ab Mittwoch in Stufe 1

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Schermbeck und Raesfeld gehören ab Mittwoch zu den Kommunen, in denen die Stufe 1 der Coronaschutzverordnung des Landes gilt. Das bringt Erleichterungen und es gibt weitere gute Nachrichten.

Schermbeck, Raesfeld

, 31.05.2021, 11:06 Uhr / Lesedauer: 2 min

Einen Wocheninzidenzwert von 27,2 (+/- 0) meldet das Landeszentrum Gesundheit am Montag für den Kreis Borken. Im Kreis Wesel ging es um 0,4 runter auf 28,7. Damit erfüllen beide Kreise die Voraussetzung von fünf Werktagen in Folge mit einer Wocheninzidenz unter 35 für weitere Lockerungen - wie sie derzeit schon in Münster und im Kreis Coesfeld gelten.

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Eine Wocheninzidenz weisen die Kreise Wesel und Borken nicht gesondert für die einzelnen Kommunen aus. In Raesfeld ist die Wocheninzidenz allerdings derzeit einfach auszurechnen: Zum 19. Mai wurde die letzte Infektion festgestellt - damit liegt die Wocheninzidenz im Ort bei 0. Aktuell ist noch eine Person infiziert - theoretisch könnte Raesfeld damit in dieser Woche „coronafrei“ sein- das gab es das letzte Mal im September 2020

Die neuen Regeln ab Mittwoch

Welche Änderungen bringt die Stufe 1? Fünf Haushalte dürfen sich im öffentlichen Raum treffen, oder bis zu 100 Personen mit negativem Test. Private Veranstaltungen (nicht Partys) sind mit 250 Gästen draußen (ohne Test) und drinnen mit 100 Gästen (mit Test) erlaubt. Bei Partys: draußen mit 250 (ohne Test), drinnen mit 100 Gästen (mit Test).

Eine Perspektive bringt Stufe 1 für große Feste: Ab dem 1. September sind Volks- und Schützenfeste mit bis zu 1.000 Personen mit Konzept gestattet, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt auch ohne Besucherbegrenzung.

Die Kinder-/Jugendarbeit profitiert von den Lockerungen: draußen sind 50 Besucher erlaubt, drinnen 30, jeweils ohne Test. Außerschulische Bildungsangebote sind ohne Maske am festen Sitzplatz gestattet. Wenn die Landesinzidenz unter 35 liegt, auch drinnen ohne Test.

Kulturveranstaltungen brauchen Sitzplan und Tests

Kulturveranstaltungen können draußen und drinnen von bis zu 1.000 Besuchern genossen werden, allerdings mit Sitzplan und Test. Musikfestivals sind erst ab 1. September mit maximal 1000 Zuschauern mit Test und Konzept erlaubt. Chöre und Blaskapellen können drinnen mit 30, beziehungsweise 50 Personen proben (mit Test).

Sport ist drinnen und draußen als Kontaktsport mit bis zu 100 Personen erlaubt (mit Test). Die Zuschaueranzahl wird drinnen auf bis zu 1.000 erhöht. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist Sport drinnen ohne Test möglich. Sportfeste sind ab dem 1. September ohne Personenbegrenzung aber mit Konzept und Test erlaubt.

Für die Gastronomie bringt die Stufe 1 erst eine entscheidende Erleichterung, wenn auch die Landes-Inzidenz unter 35 fällt. Denn dann ist auch die Innengastronomie wieder ohne eine Test erlaubt.

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