Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine: Was dabei wichtig ist

Ukraine

Immer mehr ukrainische Flüchtlinge kommen derzeit in Schermbeck und Raesfeld unter. Theresia Meyer von der Verwaltung und der Borkener Landrat Kai Zwicker weisen auf Regeln dafür hin.

Schermbeck, Raesfeld

, 19.03.2022, 10:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Viele Familien flüchten derzeit aus der Ukraine auch nach Schermbeck und Raesfeld.

Viele Familien flüchten derzeit aus der Ukraine auch nach Schermbeck und Raesfeld. Dringend wird dazu geraten, dass sich alle registrieren. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

Fragen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtenden aus der Ukraine werden derzeit häufiger an die Verwaltung gerichtet, so Meyer. Insbesondere, „wenn Flüchtlinge durch private Transporte aus den Grenzregionen abgeholt werden“. Die Gemeinde sei gewillt, „Flüchtlinge aus der Ukraine angemessen unterzubringen und zu versorgen. Es wird jedoch dringend davon abgeraten, privat Geflüchtete aus den Grenzregionen abzuholen, wenn zuvor keine Unterbringung und Versorgung sichergestellt ist.“

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Meyer weist darauf hin, dass Aufwand für Einzelfälle Kapazitäten binde, die „dringend für eine strukturierte und angemessene Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten benötigt“ werden. Probleme bei Wohnraumangebot, Schulen oder Sprach- und Integrationskursen können entstehen, wenn in einzelnen Kommunen zu viele Geflüchtete ankommen.

In Bochum registrieren lassen

Wenn Geflüchtete keine private Bindung sowie Unterkunft und Versorgung in Schermbeck hätten, sollen diese ab sofort in der Landeserstaufnahme-Einrichtung Bochum registriert und dann auf die Orte verteilt werden.

Bislang seien alle ukrainischen Flüchtlinge in Schermbeck in privat zur Verfügung gestellten Quartieren untergebracht. Das sei auch hilfreich, wenn dies koordiniert werde, so Meyer: „Wer ohne Abstimmung mit den Behörden Schutzsuchende als Gäste aufnimmt, übernimmt damit zunächst die volle Verantwortung. Es ist also in jedem Fall eine Registrierung erforderlich.“ Soweit dies nicht erfolgt sei, solle man Kontakt mit dem Sozialamt sowie für die Registrierung mit der Ausländerbehörde beim Kreis aufnehmen.

Aufenthaltsgenehmigung ist keine Pflicht

Landrat Kai Zwicker vom Kreis Borken appelliert eindringlich an alle Neuankömmlinge aus der Ukraine, sich sofort registrieren zu lassen. Dadurch erhielten diese eine Aufenthaltserlaubnis sowie Anspruch auf Leistungen (Verpflegung/Unterkunft) und eine Arbeitserlaubnis. „Eine Aufenthaltspflicht wird hierdurch nicht begründet. Eine Ausreise aus Deutschland ist jederzeit möglich.“

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Kriegsflüchtlinge, die sich nicht als Schutzsuchende aus der Ukraine registrieren lassen wollen, dürften sich nach derzeitiger Rechtslage nur 90 Tage ohne Aufenthaltstitel legal in Deutschland aufhalten (vom Zeitpunkt der Einreise an).

Caritas prüft Wohnungen

In Schermbeck prüft die Caritas angebotenen privaten Wohnraum. Meyer: „Insbesondere wer Menschen in der eigenen Hausgemeinschaft aufnimmt, sollte sich also der damit verbundenen Verantwortung und Belastung bewusst sein, die mit einer dauerhaften Unterbringungsverpflichtung über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten einhergeht.“ Eine Erklärung dazu sei schriftlich bei der Gemeinde Schermbeck abzugeben.

Wer in Schermbeck Wohnraum anbieten will, kann sich bei Winfried Thomann, winfried.thomann@schermbeck.de oder Tel. (02853) 910 221, melden. In Raesfeld unter ukraine@raesfeld.de .