Lüftungsanlagen für Schulen: „Kein Zeitspiel zulasten unserer Kinder“

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Lüftungsanlagen für Schulen: „Kein Zeitspiel zulasten unserer Kinder“

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Bei den Lüftungsanlagen gehen die Schulpflegschaftsvorsitzenden der Grundschulen erneut in die Offensive. Sie fordern angesichts der Corona-Lage: „Kein Zeitspiel zulasten unserer Kinder“.

Raesfeld

, 22.12.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Pandemie wartet nicht: So lautet der Tenor eines erneuten Vorstoßes von Mike Marcinowski und Nicole Hutton, die Schulpflegschaftsvorsitzenden der Raesfelder St.-Sebastian-Schule und der Erler Silvesterschule. Aufgrund mehrerer Infektionen an den Schulen fordern sie politische Unterstützung für die Schulen.

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Einig war man sich dort, dass Raumlufttechnische Anlagen am besten geeignet seien. „Ein Schlüssel - auch für die kommenden Jahre - sind für uns möglichst virenfreie Klassenräume, die stationäre Lüftungsanlagen schaffen“, so Marcinowski und Hutton. Mit 850 Unterschriften gab es dazu ein deutliches Votum aus dem Umfeld der Schule.

Beschluss wurde verschoben

Die Gemeinde hatte zuvor einen Förderantrag für solche RLT-Anlagen in allen Klassenräumen gestellt und eine Zusage über Fördermittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro erhalten. Eine Förderung von 80 Prozent der zunächst ermittelten Kosten. Dennoch hatte der Bauausschuss einen Beschluss zum Thema verschoben, um zunächst offene Fragen zu Brandschutz, Statik, Wärmerückgewinnung und zur energetischen Betrachtung zu klären.

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Marcinowski und Hutton glauben hingegen, dass vor allem die zusätzlichen Kosten für den Haushalt einem Beschluss im Wege stehen. „Verfolgt man die Diskussionen sind es vor allem zusätzliche kommunale jährliche Kosten von 75.000 Euro (1,1 Millionen Euro über 15 Jahre), mal tituliert als Abschreibung, mal als Geld für neue Ersatzgeräte in 15 Jahren bezeichnet, neuerdings als Anschreibung benannt.“

Fördermittel „bilanztechnisch neutral“?

Die Schulpflegschaftsvorsitzenden sind der Überzeugung, dass die Gemeinde nicht Fördermittel des Bundes abschreiben könne: „Abschreibung ist die Wertminderung auf eine Investition, die man getätigt hat. Sind damit die Fördermittel des Bundes gemeint, dann kann man diese nicht negativ abschreiben, man hat sie ja auch auf der Habenseite vom Bund erhalten, sie sind somit bilanztechnisch neutral.“ Wenn das Geld für neue, zukünftige Geräte geplant sei, „stellt sich die Frage, warum derartige Rücklagen nicht bei allen Investitionen der Gemeinde gebildet werden?“ Die jährliche Kostenberechnung sei „schleierhaft“.

Die Gemeinde nahm auf Anfrage zu dieser Auffassung Stellung: „Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Im Haushaltsplan der Gemeinde sind für jedes Produkt im Ergebnisplan die bilanziellen Abschreibungen aufgeführt. Ziel ist es ja, eine Refinanzierung des Vermögensgegenstandes nach Ablauf der Nutzungsdauer sicherzustellen. Die Gemeinde geht nicht davon aus, dass in 15 Jahren erneut Bundeszuschüsse fließen.“

Politik soll bei Reinvestition beteiligt werden

Im Übrigen gehe die Verwaltung davon aus, dass man „bei einem Invest in dieser Größenordnung in 15 Jahren erneut die Politik beteiligen“ werde, wenn es um eine Reinvestition in solche Geräte gehe.

Dass zunächst Details zu Brandschutz und Statik geprüft werden sollen, bevor die Politik entscheidet, kommentieren die Schulpflegschaftsvorsitzenden so: „Wer etwas will, findet Wege (siehe andere Kommunen, die bald mit dem Einbau von RLT-Angaben beginnen), wer etwas nicht will, sucht immer weiter verzweifelt Gründe.“

Die Verwaltung sei zu diesen Themen „aktuell in Abstimmungsgesprächen mit externen Fachbüros“, so die Gemeinde, die eine Klärung der offenen Frage bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 7. Februar 2022 erwartet.