Impftermine im Kreis Coesfeld: Wie sich einige Menschen vordrängeln

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Impftermine im Kreis Coesfeld: Wie sich einige Menschen vordrängeln

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Der Kampf um eine Impfung ist im Kreis Coesfeld voll entbrannt. Mehr als 1000 Bürger haben einen Antrag auf eine vorzeitige Impfung gestellt. Andere sind ganz leicht an einen Termin gekommen.

Olfen

, 12.03.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Impfstoff ist in Deutschland weiter sehr knapp - und damit in der Corona-Pandemie ein sehr begehrtes Gut. Wohl dem, der sich in den Abläufen gut auskennt und die Gunst der Stunde nutzen kann. Wie im Fall einer kaufmännischen Teilzeitkraft, die noch keine 60 Jahre alt ist, keine schlimmen Vorerkrankungen hat und auch sonst keine Argumente anführen könnte, warum sie schon jetzt geimpft werden sollte oder müsste.

„Wir sind noch in der Priorisierungsgruppe 1“, sagt auf Anfrage ein Sprecher des Kreises Coesfeld. Zu dieser Gruppe mit der höchsten Priorität in NRW gehören Menschen, die 80 Jahre und älter sind, aber auch Mitarbeiter in Notaufnahmen, Intensivstationen von Krankenhäusern und Rettungsdiensten oder Beschäftigte und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie dort regelmäßig Tätige. Nach Informationen unserer Redaktion gehören zu den bereits geimpften Personen im Kreis Coesfeld auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Praxen für physiotherapeutische Leistungen.

So weit, so gut. Geimpft worden sind in dem konkreten Fall aber nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Physiotherapie. Auch die kaufmännische Teilzeitkraft mit ganz wenigen Arbeitsstunden im Monat hat bereits die begehrte Impfung erhalten. Möglich geworden ist das offensichtlich durch das besondere Konstrukt der Impfberechtigten.

Impfberechtigte Institutionen reichen Namenslisten ein

„Das Impfzentrum tritt an die impfberechtigten Institutionen heran und bitte um eine Liste der zu impfenden Personen“, sagt auf Anfrage ein Sprecher des Kreises Coesfeld. Er erklärt weiter, dass „es in der Verantwortung der Institution liegt, wer auf der einzureichenden Liste steht“. Soll also heißten: Das System ist so aufgebaut, dass es auf das korrekte Verhalten setzt. Der Pressesprecher des Kreises Coesfeld muss einräumen, dass eine Kontrolle durch das Impfzentrum oder eine andere Stelle nicht stattfindet.

Im Klartext bedeutet das also, dass das Impfzentrum keine belastbaren Informationen darüber hat, ob die aufgeführten Personen berechtigt oder auch nicht berechtigt auf der Liste stehen. Die auf den eingereichten Listen stehenden Personen werden geimpft. In dem konkreten Fall haben sie nach Informationen dieser Redaktion die erste Impfung bereits erhalten. Völlig unklar und nicht überprüfbar ist damit, wie viele Personen bereits geimpft worden sind, die zumindest im Geist des Impffahrplanes noch nicht an der Reihe gewesen wären.

Während die auf den Listen stehenden Personen keine Gründe für eine Impfung nachweisen müssen, bemühen sich aktuell mehr als 1000 Menschen aus dem Kreis Coesfeld um eine Höherstufung bei der Priorisierung. Ziel in allen Fällen ist, früher die so begehrte Impfung zu bekommen als laut Impffahrplan vorgesehen. Dabei geht nach Aussage des Kreises auch zum zutiefst menschliche Schicksale.

Einzelfallentscheidung in besonderen Krankheitsfällen

Der Kreissprecher nennt ein konkretes Beispiel: Bei einer Person steht eine wichtige Krebstherapie an. Sollte sie vorher an Corona erkranken, droht ihr ein tödlicher Verlauf. Um diese Person nicht zu gefährden, kann im Einzelfall eine höhere Priorisierung erfolgen. „Dabei geht es um Fälle, die in der Impfverordnung nicht explizit genannt sind“, so der Kreis Coesfeld. Voraussetzung für eine höhere Priorisierung sei dabei aber eine entsprechende Notwendigkeits-Bescheinigung eines Arztes.

Daneben gibt es die Menschen, einen Antrag zur Zuordnung in die Priorisierungsgruppe zwei oder drei eingereicht haben. „Wir bemühen uns um eine schnelle Bearbeitung. Die Rückmeldungen werden aber etwas Zeit in Anspruch nehmen“, sagt Ulrich Helmich, Leiter des Krisenstabes. Er bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. „Alle Antragsstellerinnen und Antragssteller erhalten auf dem Postweg eine Eingangsbestätigung und eine Bescheinigung, ob sie der Priorisierungsgruppe zwei oder drei zugeordnet sind und erhalten ein Terminangebot, sobald die derzeit impfberechtigten Personen die Schutzimpfung erhalten haben.“

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