Impfen von Schwerkranken: So prüft der Kreis Coesfeld eine Priorisierung

Corona-Impfung

Menschen mit Vorerkrankungen sollen laut NRW-Gesundheitsministerium früher geimpft werden. Was müssen Betroffene dafür tun? Der Kreis Coesfeld erklärt es.

Nordkirchen, Olfen

27.02.2021, 10:59 Uhr / Lesedauer: 2 min
Wer schwere oder chronische Krankheiten hat, soll in NRW die Chance bekommen, schneller geimpft zu werden.

Wer schwere oder chronische Krankheiten hat, soll in NRW die Chance bekommen, schneller geimpft zu werden. © dpa

Die Information ist noch recht neu. Erst am Freitag, 26. Februar, hatte das Gesundheitsministerium NRW erklärt, dass es Härtefallregelungen geben soll, mit denen Menschen mit Vorerkrankungen schneller an eine Impfung kommen sollen.

Dabei geht es um Menschen, denen aufgrund ihrer schweren Vorerkrankungen bei einer Corona-Infektion ein schwerer oder gar tödlicher Verlauf droht.

Attest des Arztes wird benötigt

Wie können Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Coesfeld prüfen lassen, ob eine Priorisierung beim Impfen für sie infrage kommt? Bürgerinnen und Bürger, die ihren Erstwohnsitz im Kreis Coesfeld haben, richten einen Antrag an den Kreis. „Diesem Antrag ist ein fachärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizufügen“, erklärt der Kreis Coesfeld in einer Pressemitteilung. Das Attest dürfe nicht vor dem 8. Februar 2021 ausgestellt worden sein. Bei der Einzelfallentscheidung werde zwischen einem sehr hohen, hohen oder erhöhtem Gesundheitsrisiko unterschieden. „Bei einem positiven Prüfungsergebnis wird mit der Person ein Impftermin im Impfzentrum vereinbart“, so der Kreis.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Corona-Impfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden, so das Land NRW in einer Pressemitteilung. Weiter heißt es: In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden. Diese Personen sollen ein gesondertes Impfangebot ebenfalls im März erhalten.

Dies sind bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression. Unter der Nummer (0211) 8555 können Bürger ihre Fragen zum Thema stellen.

Zuerst Impfungen bei Prioritätsstufe 1

Die Impfbereitschaft der höchsten Prioritätsstufe sei sehr hoch, sagt der Kreis in seiner Mitteilung. „Daher werden auch in den kommenden Tagen zunächst ausschließlich Personen der höchsten Priorität geimpft. „Erst daran können sich Personen der Priorität 2 anschließen. Dazu gehören auch die Personen, die im Rahmen der oben genannten Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.“

Sobald weitere Informationen zum Verfahren bekannt sind, will der Kreis nähere Einzelheiten mitteilen.