
Die Nordkirchener Politik folgt der Anregung von Bürgern nicht, Höhenbegrenzungen auf 140 Meter für Windräder (Symbolbild) festzusetzen. © Arndt Brede (Archiv)
Nordkirchener Politik: Keine Höhenbegrenzung von 140 Metern für Windräder
Windkraft
Noch läuft das Genehmigungsverfahren für ein Windrad in der Bauerschaft Piekenbrock. Die geplante Höhe von 200 Metern erhält Gegenwind von Bürgern. Die Politik sieht darin einen Trick.
Die Diskussion um Windenergie nimmt in der Gemeinde Nordkirchen seit Jahren einen breiten Raum ein. Derzeit läuft ein Genehmigungsverfahren für den Bau eines 200 Meter hohen Windrades in der Bauerschaft Piekenbrock. Die Gemeinde Nordkirchen hatte bereits ihr Einvernehmen erteilt. Nun fordern Bürger konkrete Vorgaben und vor allem eine Höhenbegrenzung auf 140 Meter. Vertreten durch den Ibbenbürener Rechtsanwalt Hendrik Kaldewey legten sie jetzt der Nordkirchener Politik eine Anregung nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung NRW vor: nämlich, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie“ zu fassen sowie eine Veränderungssperre dafür zu erlassen. Das Ziel, so teilt es der Rechtsanwalt mit, solle „in der Feinsteuerung der Windenergie liegen, insbesondere durch die Festsetzung von konkreten Standortvorgaben und Höhenbegrenzungen, die eine Anlagengesamthöhe von 140 Metern möglichst nicht überschreiten soll“.
Anwalt fordert „verträgliche bauliche Ausgestaltung“
Es gehe auch darum, den Interessen von Anwohnern gerecht zu werden, nämlich, indem Vorgaben getroffen werden „für eine verträgliche bauliche Ausgestaltung dieser Anlagen“. Das Plangebiet für die Windkraftanlage liege in einem „landschaftlich wertvollen und vielfach unter Schutz gestellten Bereich“, heißt es unter anderem in der Anregung weiter. Und: „Zahlreiche Anwohner, namentlich auch die von mir vertretenen Mandanten, sind von den Einflüssen der Windenergieanlagen betroffen, deren Intensität insbesondere auch von der konkreten baulichen Ausgestaltung abhängt, namentlich also von der Höhe der Anlagen und der Größe der Rotoren, was auch entsprechende Einflüsse auf die Lärmemissionen hat.“
Zur jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nahm die Verwaltung zu dieser Bürger-Anregung Stellung. Sie will dieser Anregung nicht folgen. Begründungen: „Nach Einschätzung der Verwaltung verfolgt der Wunsch nach Höhenbegrenzung einzig und allein das Ziel, ein Genehmigungshindernis für den derzeit laufenden Bundes-Immissionsschutzgesetz-Antrag zur Errichtung einer Windkraftanlage zu schaffen. Anlagenhöhen mit einer Begrenzung auf maximal 140 Meter sind auch vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energien-Gesetz-Ausschreibungsverfahrens nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Die Festsetzung auf 140 Meter ist deshalb nichts anderes als eine Verhinderungsplanung.“
Die Verwaltung verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das über einen ähnlichen Sachverhalt zu entscheiden gehabt habe. Dort heißt es laut Gemeindeverwaltung: „„Es besteht Anlass, die Festlegung einer Höhenbegrenzung auf 140 m (…) zu überprüfen, da Anlagen mit einer solchen Gesamthöhe heute gerichtsbekannt kaum mehr verfügbar sind, jedenfalls aber den Stand der Technik weit verfehlen und allenfalls in Ausnahmefällen, für die hier nichts ersichtlich ist, wirtschaftlich errichtet und betrieben werden können.“
Verwaltung: Höhenfestsetzung gerichtlich angreifbar
Unter diesen Voraussetzungen kommt die Gemeindeverwaltung zu diesem Entschluss: „Die Verwaltung ist der Ansicht, dass zum einen eine solche Höhenfestsetzung in einem dann anhängigen Gerichtsverfahren nicht Stand halten würde und zum anderen die Gemeinde derzeit ihre eigene Windkraftplanung auf Flächennutzungsplanebene konterkarieren würde, die aktuell auf dieser Ebene eben keine Höhenfestsetzung trifft. Die Verwaltung kommt daher zu der Empfehlung, der Anregung nicht zu folgen.“
„Wir wollen das laufende Verfahren nicht dadurch unterbrechen, indem wir beschließen, in dem Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen“, betonte Bauamtsleiter Josef Klaas in der Sitzung. Auch wenn weitere Bürger den Stopp des laufenden Verfahrens gefordert haben.
Der Haupt- und Finanzausschuss folgte der Haltung der Verwaltung, der Anregung der Bürger nicht zu folgen, mehrheitlich bei einer Nein-Stimme aus der CDU.