Kinderheilstätte Nordkirchen muss Therapiebecken schließen Energiekosten deutlich zu hoch

Kinderheilstätte muss Therapiebecken schließen: Energiekosten zu hoch
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Das Therapieschwimmbecken der Kinderheilstätte in Nordkirchen nutzen in der Regel rund 200 Kinder und Jugendliche pro Woche. Tagsüber gehen die Schüler der Maximilian-Kolbe-Schule und der Kindergärten in das Becken, nachmittags die Bewohner der Wohngruppen auf dem Gelände der Kinderheilstätte.

„Die Kinder mit teilweise schweren Behinderungen brauchen eine gewisse Umgebungstemperatur, damit sie sich wohlfühlen können“, erläutert Hannah Iserloh, Sprecherin der Kinderheilstätte. Deswegen ist eine Wassertemperatur von 32 Grad Grundvoraussetzung für die Therapiemaßnahmen. Das allerdings führt dazu, dass das Therapiebecken seit Beginn des Jahres nicht mehr betrieben wird.

Heizung wird gebraucht

Grund dafür sind die deutlich gestiegenen Energiekosten, die der Kinderheilstätte keine andere Wahl lassen. Das von Bundeskanzler Olaf Scholz als „Doppel-Wumms“ angekündigte Hilfspaket sorge zwar dafür, dass 70 Prozent der Kosten übernommen werden. „Aber die verbleibenden 30 Prozent reichen aus, damit sich unsere Energiekosten insgesamt verdoppeln“, verdeutlicht Hannah Iserloh. In den Wohngruppen, in denen die jungen Menschen mit Behinderung ihren Alltag verbringen, und in den integrativen Kindertageseinrichtungen könne man auch nicht einfach so die Heizung abschalten. Deshalb habe man sich nun für die Lösung entschieden, die der kaufmännische Direktor Thomas Pliquett bereits Mitte November in einem Brandbrief angekündigt hatte. Durch die fehlende finanzielle Unterstützung werde in Kauf genommen, „dass für die bei uns lebenden Kinder und Jugendlichen mit schweren geistigen und körperlichen Behinderungen wichtige Therapie- und Entspannungseinheiten wegfallen“, schrieb er damals.

Wüst-Versprechen nicht für alle

Das Problem: Regelkindergärten werden aus einem anderen Topf gefördert als heilpädagogische Einrichtungen wie die Kinderheilstätte. Das veranlasste NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst Ende August zu dem Satz: „Kein Kind muss in NRW frieren.“ „Das müsste eigentlich heißen: Kein gesundes Kind muss frieren“, korrigiert Hannah Iserloh mit Blick auf die vergleichsweise komplizierte Situation für junge Menschen mit Behinderung, die in der Öffentlichkeit keine Lobby hätten.

Während reguläre Kindergärten im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes vom Land NRW gefördert werden, ist für die heilpädagogischen Einrichtungen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig. „Wir haben mehrfach Kontakt aufgenommen, erhalten aber keine ordentliche Rückmeldung“, berichtet die Sprecherin. Deshalb sei aktuell noch keine Lösung in Sicht, obwohl die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung natürlich möglichst schnell wieder in das Therapiebecken zurückkehren sollen. Dafür müssen die finanziellen Rahmenbedingungen aber erst geklärt werden.

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