„Wir hätten uns mehr erhofft“: Das sind die Reaktionen auf den neuen Corona-Gesetzentwurf

Neues Infektionsschutzgesetz

Am Mittwoch haben die Minister Karl Lauterbach und Marco Buschmann ein neues Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgestellt. Die Reaktionen darauf fallen gemischt aus.

Stuttgart

04.08.2022, 05:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die geplanten Corona-Maßnahmen der Ampelkoalition für den Herbst rufen in Politik und Verbänden gemischte Reaktionen hervor. Die Länder wünschen sich mehr Handhabe und einen „umfangreicheren Instrumentenkasten“. Die Kassenärzte hingegen begrüßen den Vorschlag der Ampel. Ein Überblick.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich enttäuscht gezeigt vom neuen Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz. „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Der Entwurf bleibe hinter den Erwartungen des Landes zurück.

Lucha kritisierte, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Auch stellte der Minister die Frage, ob es sinnvoll sei, Ausnahmen von einer möglichen Maskenpflicht in Innenräumen für geimpfte und genesene Personen zuzulassen, wenn diese möglicherweise auch ansteckend sein können.

„Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können“, sagte Lucha.

Rheinland-Pfalz will Beratungen der Gesundheitsminister abwarten

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) will zunächst die Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am kommenden Dienstag abwarten. Der Minister teilte am Mittwoch auf Anfrage in Mainz mit, dass er stets betont habe, „dass die Länder vom Bund rechtlichen Handlungsspielraum brauchen, um auf eine mögliche Herbstwelle adäquat reagieren zu können“. Die Frage, welche Instrumente im Herbst einzusetzen seien, hänge von der tatsächlichen Entwicklung der Corona-Pandemie ab Oktober ab.

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Die Kassenärzte begrüßten den Entscheidungsspielraum der Länder und die Beschränkung bundeseinheitlicher Schutzmaßnahmen auf vulnerable Gruppen. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“, richtig sei außerdem die „Abkehr von der sinnfreien Massentestung“ zugunsten medizinisch sinnvoller Tests bei besonders gefährdeten Gruppen,

Ruf nach verbindlichen Kriterien für den Ernstfall

Für den Fall, dass die Coronasituation außer Kontrolle gerät, forderte Gassen zudem bundeseinheitliche Kriterien, die über reine Inzidenzzahlen hinausgingen. „Verbindliche Kriterien können unter anderem das Auftreten einer aggressiven Virusvariante und der Grad der Auslastung der Intensivstationen sein“, sagte er mehreren Zeitungen.

Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wünschte sich einen klaren Kriterienkatalog, ab welchen Werten welche Maßnahme scharf gestellt werden soll. „Das ist wie ein Feuerlöscher, bei dem man leider vergessen hat, einen Schlauch mitzuliefern, mit dem man gezielt auf das Feuer halten kann.“

Der Entwurf für das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Länder zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

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