Wegen 1,50 Euro im Monat: Häftling klagt erfolgreich

Weil das Fernsehen 1,50 Euro im Monat teurer wurde, ist ein Häftling aus dem niederbayerischen Straubing mit Erfolg vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

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Karlsruhe

, 28.06.2018, 11:09 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv

Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv

Der Mann, der eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, hatte für das Fernsehgerät in seiner Zelle monatlich 1,50 Euro gezahlt - bis die JVA eine neue Satellitenempfangsanlage bekam. Jetzt sollte er 3 Euro im Monat zahlen. Der Mann klagte, zunächst vergeblich.

Nun aber muss sich das Landgericht Regensburg seinen Fall genauer anschauen. Laut Verfassungsgericht dürfen Häftlinge zwar an den Kosten für Radio und Fernsehen beteiligt werden, auch pauschal, wenn das praktischer ist. Die Pauschale darf die tatsächlichen Kosten aber nicht übersteigen.

(Az. 2 BvR 635/17)