Anwalt der Beschuldigten in Bamf-Affäre weist Vorwürfe zurück
Der Anwalt der ehemaligen Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle hat die Vorwürfe gegen seine Mandantin erneut zurückgewiesen. Der von der Bamf-Innenrevision erhobene Vorwurf, seine Mandantin habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, sei „ein Stück aus dem Tollhaus“, sagte der Jurist Erich Joester den Sendern Radio Bremen und NDR sowie der „Süddeutschen Zeitung“. Das Vier-Augen-Prinzip sei von der Bamf-Zentrale erst Anfang September 2017 in Kraft gesetzt worden. Die überprüften Fälle bezögen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017.
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