Über das Geschäft mit Knöllchen auf Parkplätzen

Fragen und Antworten

Immer mehr Supermärkte in NRW setzen private Parkwächter ein, die bei Parkverstößen ein Knöllchen schreiben. Die Kunden ärgert das – gerade, weil es auch schwarze Schafe bei den Anbietern gibt. Ob die Praxis rechtlich okay ist und was Sie tun können, wenn Sie ein Knöllchen erhalten haben, erfahren Sie hier.

DORTMUND

, 23.06.2017, 05:00 Uhr / Lesedauer: 3 min
Parken mit Parkscheibe an der Maerkischen Straße in der Dortmunder City. Rewe und Edeka haben einen privaten Ordnungsdienst von der Firma Fair Parken beauftragt, zu kontrollieren.

Parken mit Parkscheibe an der Maerkischen Straße in der Dortmunder City. Rewe und Edeka haben einen privaten Ordnungsdienst von der Firma Fair Parken beauftragt, zu kontrollieren.

Ist der Einsatz von privaten Parkdienstleistern eine neue Entwicklung?

Nein. „Den ersten Anbieter dieser Art gab es 2011 in Deutschland“, sagt ein Sprecher von Fair Parken. Seitdem habe es einen „stetigen Anstieg“ gegeben. „Ursprünglich kommt das Modell aus der Schweiz, erklärt  Moritz Dohna, Geschäftsführer des Parkdienstanbieters Playfair Parking. Aktuell gebe es es aber einen Boom.

Sowohl in Deutschland, als auch international. So finden sich solche privaten Parkdienstanbieter auch in den Niederlanden oder in Großbritannien. Playfair Parking betreut in NRW beispielsweise 60 Objekte, sein Konkurrent Fair Parken kommt auf 94 Parkflächen in NRW. Wobei in beiden Fällen nicht nur Supermarktparkplätze, sondern auch Parkplätze in Freibädern oder Krankenhäusern inbegriffen sind.

Warum nehmen Supermärkte immer mehr die Dienste privater Parkfirmen in Anspruch?

Das Problem der Lebensmittelhändler ist, dass ihre meist wenigen Parkplätze oft von Menschen zugeparkt werden, die aber gar nicht in dem Markt einkaufen gehen. Das betrifft vor allem Geschäfte in den Innenstädten und in der Nähe von S-Bahnhaltestellen. Auch in NRW ist das Knöllchen-Verteilen auf Supermarktparkplätzen längst gängige Praxis.

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„Es geht nicht darum, Leute abzuzocken“, sagt Ute Neuhaus, Leiterin einer Lüner Edeka-Filiale. „Aber wir haben das Riesenproblem, dass alles zugeparkt wird.“ So argumentiert ein Rewe-Sprecher: „Wenn unsere Parkplätze zugeparkt sind, fahren die Kunden irgendwann zu den Wettbewerbern.“ Das es durchaus Grund zur Sorge gibt, bestätigt Simone Schwan, Sprecherin des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen. Denn für jeden Kunde, der dem Supermarkt dadurch verloren geht, entstehe dem Betreiber ein Schaden von ungefähr 40 Euro.

Ist das Vorgehen der Supermärkte rechtlich in Ordnung?

Ja.  „Supermärkte können – wie andere private Parkplatzbetreiber auch – die Nutzung ihrer Kundenparkplätze durch Aufstellen oder Aushängen einer Parkplatzordnung reglementieren“, so der Versicher Arag. Der Kunde gehe durch die Parkplatzbenutzung einen sogenannten Nutzungsvertrag mit dem Unternehmen ein, erklärt der Verbraucheranwalt Thomas Hollweck, der sich ausgiebig mit der Thematik befasst hat. Allerdings nur unter zwei Bedingungen: Die Schilder mit den Strafen müssen gut sichtbar und die Bußgelder dürfen nicht ungerechtfertigt hoch sein.

Gibt es Unterschiede bei den Betreibern?

Ja. Manche Anbieter „verhalten sich fair, andere sehr unfair“, so der Verbraucheranwalt Thomas Hollweck. So gebe es zum Beispiel Unternehmen, die sofort abschleppen und das Fahrzeug erst herausgeben, wenn die Zahlung geleistet wurde. Das kostet dann schnell 300 Euro pro Abschleppvorgang. Außerdem hätten einige Anbieter  schlecht lesbare Schilder aufgestellt, in denen der Parkpreis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in „Mikoschrift“ stehe.

Faire Anbieter haben dagegen gut lesbare Schilder mit transparenten Bedingungen und gut lesbaren Preisen. Außerdem machen sie ihr Beschwerdemanagement laut Hollweck selbst und setzen nicht auf teure Inkassounternehmen. Die beiden Unternehmen Fairplay Parking und Fair Parken sind laut eigenen Angaben beide um Transparenz bemüht und berücksichtigen diese Punkte. „Abschleppen lehnen wir kategorisch ab“, so Dohna von Fairplay Parking.

Bei beiden Unternehmen  gebe es an neuen Parkplätzen zudem Übergangszeiten. Das heißt: Zwei Wochen lange bekommen Kunden ein Knöllchen ohne zahlen zu müssen, damit sie sich an das Prozedere gewöhnen. „Wir haben kein Interesse den Kunden zu vergraulen“, so Dohna.

Wer verdient an dem Modell?

Die Parkunternehmen kosten die Supermärkte in der Regel kein Geld und finanzieren sich allein über die Strafzahlungen der Kunden. Wie hoch diese Strafen sind, hängt von den Unternehmen selbst ab. So kann es sein, dass die Preise an zwei Supermarktparkplätzen in derselben Stadt variieren. Üblich sind Strafen zwischen 15 und 40 Euro für Verstöße wie Parkzeitüberschreitungen, Parken ohne Parkscheibe oder ohne in dem Supermarkt einzukaufen.

„Wir wollen, dass die Kunden das Parkrecht einhalten“, sagt Playfair-Parking-Geschäftsführer Moritz Dohna. Das ist übrigens auch die Pointe an dieser Geschichte, denn, so Dohna, wenn alle Kunden gelernt haben, die Parkscheiben in ihr Auto zu legen und die Parkzeiten einzuhalten, gibt es für die Parkfirmen auch keine Daseinsberechtigung mehr. „Dann lohnt sich das für uns nicht mehr“, sagt er, „und dann ziehen wir unsere Leute auch ab.“

Was kann ich tun, wenn ich ein Knöllchen erhalten haben?

Verbraucheranwalt Thomas Hollweck rät im Zweifelsfall dazu, das Knöllchen nicht zu zahlen. „Meiner Erfahrung nach wird häufig nicht deutlich beschildert“, sagt er. Lieber solle man schriftlich Widerspruch bei dem Parkplatzbetreiber einlegen. Außerdem solle man den Kassenbon aufbewahren, um zu beweisen, dass man wirklich in dem Supermarkt einkaufen war.

Falls der Abschleppwagen bereits vor dem Auto steht, solle man laut Hollweck „einfach losfahren“ und später Widerspruch einlegen. Wenn das Auto bereits abgeschleppt wurde, könne man häufig im Internet nach der Abstellstelle des Unternehmens im Netz suchen, falls diese die Stelle ohne geleistete Zahlung nicht nennen will. Außerdem könne man auch den Supermarkt-Mitarbeiter an der Kasse fragen, „die wissen das häufig“.  Ein weiteres Mittel kann es sein, direkt an den Supermarkt zu schreiben und dem Ärger Luft zu machen. Viele Händler wüssten gar nicht, wie schlecht das System bei den Kunden ankomme, so Hollweck.

Mehr Infos gibt es auf der Homepage von Verbraucheranwalt Thomas Hollweck oder bei der Versicherung Arag .

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