Der Türkische SC Kamen ist vor das Bezirkssportgericht gezogen und möchte nun auf diesem Wege seinen nachträglichen Verbleib in der Kreisliga A einklagen. Nun gibt es eine erste „beabsichtigte Entscheidung“ – und die hat es in sich.
Nachdem der Vorsitzende des Bezirkssportgerichts Mitte, Andreas Pfeffer von der SG Massen, den Fall nicht übernehmen wollte, hat Andreas Schober vom TuS Wickede/Ruhr diesen nun auf dem Tisch. Der Polizist aus dem Hochsauerlandkreis hat dem TSC nun die „beabsichtigte Entscheidung“ übersandt, die dem Urteil des Kreissportgerichts sehr ähnelt. Heißt: Der TSC Kamen wird wohl weiter in der Kreisliga B bleiben.
„Diese beabsichtigte Entscheidung können wir so nicht akzeptieren. Es werden die selben Begründungen vorgelegt, wie schon vom Kreissportgericht“, beginnt TSC-Vorsitzender Namuk Kanar und ergänzt: „Wir haben ganz klar dargelegt, warum wir uns in der Abschlusstabelle auf Platz 14 sehen und uns mindestens das Entscheidungsspiel zugestanden hätte.“
Dies teilte der TSC Kamen durch seinen Rechtsanwalt Udo Speer bereits dem Kreissportgericht als auch dem Bezirkssportgericht mit. Dabei bezog sich der TSC immer wieder auf die Durchführungsbestimmungen des Fußballkreises Unna-Hamm, der den Vereinen bis Ende Juni die Möglichkeit gibt, die Mannschaft zurückzuziehen. Dies nahmen sowohl die Reservemannschaften aus Holzwickede und Wethmar, wie auch der TuS Niederaden an.
Rückzug des TuS Niederaden entscheidend
Dabei bewertet das Bezirkssportgericht den Rückzug des TuS Niederaden nicht als Rückzug aus dem Spielbetrieb, sondern dass es lediglich ein Verzicht auf das Startrecht in der Kreisliga A sei, welches erst mit Schreiben vom 30. Juni erfolgte. Nach Ansicht des TSC Kamen, müsse das Verbandssportgericht zunächst entscheiden, ob die aufgestellte Regelung der Unanfechtbarkeit der Einteilung in die verschiedenen Leistungsklassen tatsächlich unanfechtbar sei. „Da sie von allen anderen Spielordnungen der Landesverbände abweicht“, begründet Speer dies in seiner Stellungnahme. Dazu legt er Beispiele der Landesverbände Bayern und Niedersachsen vor, die gemeinsam mit Westfalen die drei größten in Deutschland sind.
Auf Nachfrage beim zuständigen Sportrichter teilte dieser mit, dass er das Urteil noch vor dem anstehenden Spieltag an die Beteiligten senden wird. Dabei bleibt es nun abzuwarten, ob die nachträgliche Stellungnahme durch Udo Speer im Namen des TSC Kamen an der „beabsichtigten Entscheidung“ etwas ändert oder nicht und gegen wen der TSC Kamen zukünftig antreten wird.
Trainer Dogan Okumak hatte am Sonntag nach dem Auftakterfolg gegen den SuS Lünern Kritik geübt, die ahnen lässt, wie ungerecht sich der Verein behandelt fühlt: „Natürlich sind wir sportlich abgestiegen, juristisch sind wir es in meinen Augen nicht. Meine Mannschaft wird die sportliche Herausforderung annehmen, egal in welcher Liga. Insofern interessiert das Urteil die Mannschaft recht wenig. Dennoch würde es mich sehr interessieren, ob der Kreis mit einem Verein genauso umgegangen wäre.“
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