Fußballkreis Unna-Hamm geht auf Nummer sicher Sofortige Wirksamkeit des TSC-Urteils

Fußballkreis Unna-Hamm geht auf Nummer sicher: Sofortige Wirksamkeit des TSC-Urteils
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Nachdem das Kreissportgericht Unna-Hamm am Montag den sportlichen Abstieg des TSC Kamen in die Fußball-Kreisliga B bestätigt hat, geht der Klub in die nächste Runde. „Wir gehen bis zum Schluss“, kündigte Vorsitzender Namuk Kanar an. Und das kann lange dauern. Deshalb reagierte Kreis-Vorsitzender Michael Allery sofort.

Um einer eventuellen Verzögerung des Spielbetriebs auf Kreisebene vorzubeugen, stellte Allery den Antrag auf eine verkürzte Einspruchsfrist, um den Zeitrahmen nicht unnötig in die Länge zu schieben. Zudem ging er auf Nummer sicher und erwirkte beim Kreissportgericht eine sofortige Wirksamkeit des Urteils. Kurz: Der Saisonauftakt wird nicht beeinträchtigt. Sollte der TSC Kamen nachträglich noch der Kreisliga A zugeordnet werden, dann muss er seine bis dahin ausgefallen Spiele nachholen.

Dabei hätte erst gar nicht verhandelt werden müssen. „Der Einspruch ist formell nicht richtig, aber wir werden ihn dennoch verhandeln“, erklärte der Kreis-Chef zu Beginn der Sitzung. „Uns liegt ja auch daran, dass der Fall offiziell erklärt wird.“ Der TSC Kamen hatte in seinem Kampf um die Rückkehr in die Kreisliga A bekanntlich Beschwerde gegen die Staffeleinteilung eingelegt, doch die ist laut Satzung unanfechtbar.

Bezirkssportgericht entscheidet nun

Verhandelt wurde dennoch, „denn alle Seiten wissen immerhin, was der TSC Kamen meint und möchte“, hieß es. Das Sportgericht auf Kreisebene erklärte am Ende mit Blick auf die übergeordnete Spielordnung des Westdeutschen Fußball-Verbandes, dass der Einspruch des TSC Kamen nicht standhaft sei. Der TSC bleibt B-Kreisligist, trägt die Verfahrenskosten; wird aber in Berufung gehen. Das Bezirkssportgericht ist also demnächst gefragt. Ein Termin steht noch nicht fest.