Termine für bestimmte chronisch Erkrankte jetzt auch im Impfzentrum

Coronavirus

Weil die Impfkontingente in den Arztpraxen noch begrenzt sind, stehennun auch Termine für chronisch Erkrankte der Priorität 2 im Impfzentrum in Velen zur Verfügung. Wer diese in Anspruch nehmen möchte, muss einiges beachten.

Kreis Borken

25.04.2021, 14:15 Uhr / Lesedauer: 2 min
Der Eingangsbereich des Impfzentrums in Velen

Der Eingangsbereich des Impfzentrums in Velen © Horst Andresen

Laut NRW-Gesundheitsministerium ist ab Freitag, 30. April, eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 auch in den Impfzentren möglich. Das teilte der Kreis Borken am Sonntag (25. April) mit.

Für die Vereinbarung eines Impftermins für das „Impfzentrum Kreis Borken“ in Velen würden die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung erweitert, so der Kreis. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech. „Eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht“, wird in der Pressemitteilung betont.

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Schon vorher waren Impfungen für diese Personengruppe zwar beispielsweise im Rahmen von Einzelentscheidungen oder über die Arztpraxen möglich. Da aber die Impfkontingente in den Arztpraxen noch begrenzt sind, warten noch zu viele auf einen Impftermin. Für einen kurzen Übergangszeitraum sollen daher die Impfzentren mit den vorhandenen Kapazitäten unterstützend tätig werden.

Die Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 ist ab 30. April 2021, 8 Uhr, möglich: online (hier gelangen Sie direkt zum Link) über sowie telefonisch über die Rufnummer 0800 / 116 117 02.

Wichtig: Partnerbuchungen nur noch bis 29. April möglich

Wichtig: Partnerbuchungen werden aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Moment nicht mehr möglich sein. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren.

Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose. Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:

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Wer zur impfgerechtigten Personengruppe gehört

Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
Personen nach Organtransplantation
Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung

Personen mit chronischer Nierenerkrankung Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Maß-Index über 40).

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