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Neue Corona-Regeln für Geschäfte, Kitas und Schulen im Kreis Borken
Bundesnotbremse
Die Ausgangssperre ist im Kreis Borken sicher die größte Auswirkung der Bundesnotbremse. Doch auch für den Handel könnte es bald eng werden. Für Schulen und Kitas gelten wieder andere Grenzwerte.
Die Bürgermeisterkonferenz und der Kreis Borken haben sich am Freitag auf ein einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung des neuen Bundesinfektionsgesetzes (Bundesnotbremse) verständigt. Sie gilt ab Samstag, 24. April.
Abgesehen von den bundeseinheitlichen Regeln hat der Kreis Borken zusammengefasst: Was darf öffnen, was muss schließen bei einer Inzidenz über 100 im Kreis? Sie ist hier seit Wochen höher, überschritt Freitag erstmals die 150er-Grenze (150,8) laut Landesgesundheitsamt.
Erlaubt ist weiterhin „Termin-Shopping“ mit Maske unter Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Testergebnisses, dies nur bis zu einer Inzidenz von maximal 150. Übersteigt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz 150, muss Termin-Shopping entfallen. Sollte die 150er-Inzidenz im Kreis auch am Samstag und Sonntag überschritten werden, würde Termin-Shopping ab Dienstag (27. April) verboten sein.
Schulen im Kreis Borken erst einmal weiter im Wechselunterricht
Sonderregelungen betreffen Schulen. Wichtig ist ein Inzidenzwert von 165.
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage bis auf Weiteres im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Die Teilnahme von Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Würde die Inzidenz im Kreis Borken an drei Tagen hintereinander über 165 steigen, wäre ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht untersagt und alle müssten von zuhause aus lernen (Distanzunterricht). Abschlussklassen und besondere Förderschulen sind davon ausgenommen.
- Prüfungen bleiben davon unberührt.
Für Kitas gilt: Ab einer Inzidenz von 165 im Kreis Borken an drei aufeinander folgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung.
Freizeiteinrichtungen müssen schließen
Schließen müssen Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Museen; ausgenommen sind Lebensmittelhandel mit Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Gartenmärkte und weitere Geschäfte.
Landrat Dr. Kai Zwicker betont: „Wir setzen vor allem aber auch auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger – alle müssen dazu beizutragen, dass wir die Pandemie in den Griff bekommen. Daher unser Appell an alle: Halten Sie sich an die Regeln und passen Sie auf sich auf!“