Streit um Kohledeputat: Rentner nehmen Berufung zurück
Das Kohledeputat ist eine jahrzehntelange Tradition im Ruhrgebiet. Nun läuft die Kohleförderung aus - doch drei Bergbaurentner wollen sich ihre lebenslange Lieferung nicht nehmen lassen.

Ein Mann hält einige Stücke Kohle in den Händen. Foto: Fredrik von Erichsen/ Archiv
Im Streit um die Zukunft der traditionellen Gratis-Kohle für Bergleute haben die klagenden Bergbau-Rentner vor Gericht einen Rückzieher machen müssen. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm zogen die drei Kläger überraschend ihre Berufungen zurück, nachdem die Richter ihnen keine Hoffnungen auf einen juristischen Erfolg gemacht hatten. Die ehemaligen Bergleute hatten gegen die Ruhrkohle AG geklagt, weil diese nach dem Aus des Steinkohlebergbaus Ende 2018 keine Gratiskohle mehr an ihre Ex-Beschäftigten ausgeben will. Stattdessen sollen die rund 100 000 Betroffenen mit einer Einmalzahlung abgefunden werden.
Einem Bergbaurentner stehen zurzeit noch jährlich 2,5 Tonnen Kohle zu. Die meisten verzichten jedoch inzwischen auf die Anlieferung des Brennstoffes und lassen sich stattdessen 122,20 Euro pro Tonne als Energiebeihilfe auszahlen. Dies ist nach Ansicht der Betroffenen viel zu wenig. Daher sei auch die Höhe der Abfindungszahlungen deutlich zu gering.
Das Landesarbeitsgericht nannte die Summe dagegen „angemessen und ausreichend“. Und auch den Umstand, dass die jährlichen Zahlungen nach 2018 durch eine einmalige Abfindung ersetzt werden sollen, beanstandeten die Richter nicht. In Hamm sind derzeit noch über 400 Berufungsverfahren rund um das Thema Kohledeputat anhängig.