Strompreise in NRW: So ist die Entwicklung in Ihrer Stadt - interaktive Karten
74 Städte und Gemeinden
Die nächste Stromrechnung macht vielen Menschen Angst. Wir zeigen auf interaktiven Karten, wie sich die Strompreise seit Anfang September in Ihrer Stadt entwickelt haben. Es gibt Überraschungen.
Nicht nur Gas, sondern auch Strom ist deutlich teurer geworden. Kostete im Oktober 2021 eine Kilowattstunde Strom im bundesweiten Durchschnitt bei den Grundversorgern noch 32,62 Cent, sind es aktuell etwa 38,31 Cent.
Damit man sich besser vorstellen kann, was eine Kilowattstunde ist: Das ist die Menge an Strom, die zehn eingeschaltete 100-Watt-Glühbirnen in einer Stunde verbrauchen. Seit Oktober 2021 gab es also einen Anstieg um rund 20 Prozent. Wo aber geht der Trend hin?
Wir haben für 74 ausgewählte Städte und Gemeinden in NRW die aktuellen Strompreise mit Stand 20. Oktober mit den Preisen von vor acht Wochen, am 1. September, verglichen. Die Datenbasis lieferte das Vergleichsportal Verivox.
Zwei Musterhaushalte als Vergleichsbasis
Bei unserer Erhebung haben wir zwei Musterhaushalte zugrunde gelegt. Zum einen einen Haushalt, der 2.500 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht. Das ist die Strommenge, die im Durchschnitt ein Zwei-Personen-Haushalt in einem Jahr benötigt. Zum anderen einen Haushalt, der 4.250 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht. Das entspricht dem durchschnittlichen Bedarf eines Vier-Personen-Haushalts.
Für beide Musterhaushalte haben wir zwei Tarife abgefragt: Zum einen den Grundtarif des jeweiligen örtlichen Versorgers. Er kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Hier sind Preiserhöhungen (und -senkungen) jederzeit möglich. Der Grundtarif ist der Tarif, in den man automatisch zurückfällt, wenn der bisherige Stromanbieter beispielsweise Konkurs anmeldet.
Zum anderen haben wir den Tarif des vom Vergleichsportal Verivox für den jeweiligen Ort ermittelten günstigsten Alternativ-Anbieters aufgenommen. Dabei haben wir nur solche Angebote mit einer zwölfmonatigen Preisgarantie berücksichtigt. In den Tarifen sind jeweilige Boni berücksichtigt.
Beim Vergleich der Daten vom 1. September und 20. Oktober fällt sofort ins Auge, dass sich die Situation bei Strom völlig anders verhält als beim Gas. Beim Gas sind zuletzt die Preise der Grundversorger mal gestiegen, mal gesunken, die der Alternativanbieter aber kräftig gesunken. Der Gaspreis von Grund- und Alternativversorger näherte sich also einander an. Beim Strom ist das nicht der Fall.
Von den 74 Städte und Gemeinden, die wir untersucht haben, hat nur in sieben Orten der Grundversorger seine Strompreise erhöht, während es in neun Kommunen in den vergangenen acht Wochen sogar preiswerter geworden ist. In den übrigen 58 Kommunen gab es keine Preisveränderungen.
Ein ganz anderes Bild ergibt sich bei den Alternativversorgern. Sie erhöhten im Schnitt ihre Strompreise kräftig um rund 20 Prozent. Die Schere zwischen den Preisen der Grund- und der Alternativversorger ist also größer geworden.
Viele Jahre lang war die Lage ganz anders. Da war der Basistarif des Grundversorgers für Strom ein eher teures Angebot. Wer sich ein wenig umschaute, konnte Strom bei einem anderen Anbieter in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen beziehen als beim Grundversorger. Inzwischen hat sich die Lage komplett gedreht. Praktisch überall bietet der Grundversorger den günstigsten Stromtarif an.
Das liegt daran, so hat uns Lundquist Neubauer, Energieexperte von Verivox, in einem Gespräch kürzlich erläutert, dass die Grundversorger in der Regel einen sehr hohen Anteil an Bestandskunden und daher auch an längerfristigen Verträgen mit ihren Lieferanten haben. Alternativanbieter müssten dagegen bei Verträgen mit Neukunden für ihre Kalkulation die jetzt gültigen, hohen Marktpreise zugrunde legen.
Getrennte Tarife für Alt- und Neukunden verboten
Auch die Grundversorger würden gerne zwei Basistarife anbieten – solche für Alt- und solche für Neukunden, die dann natürlich teurer wären. Das aber dürfen sie nicht, hat der Gesetzgeber im Sommer entschieden. Grundversorger dürfen seit 1. August nur noch Neuverträge mit Stromkunden zu dem Tarif abschließen, den auch Altkunden bezahlen.
Zum 1. November endet eine Übergangsfrist. Dann gibt es endgültig nur noch einen einheitlichen Tarif für Alt- und Neukunden in der Grundversorgung.