Die Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ waren blitzschnell. Im vergangenen Winter sind sie gleich zweimal an der Zentrale des Essener Energiekonzerns RWE aufgetaucht und haben Teile des Gebäudes mit orangener Farbe besprüht. Jetzt ist einer von ihnen zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden – wegen Sachbeschädigung.
„Ich erkenne an, dass Sie ihre Auffassung vehement vertreten“, sagte die Richterin an die Adresse des Angeklagten. „Allerdings ist der Bogen überspannt worden.“
Hohe Reinigungskosten
Der 54 Jahre alte Dozent der Universität Köln war am 20. Dezember 2022 und am 8. Februar 2023 nach Essen gefahren. Die Farbe war in Feuerlöscher eingefüllt worden, mit denen sie an die Fassade gesprüht wurde. RWE hat die Reinigungsarbeiten später auf rund 17.000 Euro beziffert.
Für den Angeklagten sollte die Aktion ein „Weckruf“ sein. „Wir fühlen uns verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, dass die Regierung das Grundgesetz nicht im Griff hat“, hieß es im Prozess am Essener Amtsgericht. Dort stehe, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlage und die Tiere schütze. Das sei jedoch nicht der Fall.
„Wir haben Angst“
„Wir haben Angst“, so der Angeklagte, der einen Freispruch forderte. Man solle nicht die Klima-Aktivisten bestrafen, sondern die Verursacher der Klimakatastrophe. Das war laut Urteil jedoch nicht möglich. Und auch die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Punkt klar Stellung bezogen: „Die politische Motivation führt nicht zu einer Rechtfertigung im strafrechtlichen Sinne.“
Der Angeklagte hatte bei der ersten Aktion in Essen das Wort „EY“ auf die Fassade geschrieben. Dazu gab es zahlreiche Punkte und Striche. Bestreiten wollte er die Aktion, die auch damals schon medial begleitet wurde, nicht. Die Farbe bezeichnete der 54-Jährige als „abwaschbar“. Das war aber wohl nicht der Fall. Die Reinigungsarbeiten sollen mehrere Tage gedauert haben.
Demo am Rande des Prozesses
Begleitet wurde der Prozess von rund 20 Klima-Aktivisten, die sich unter Beobachtung der Polizei schon vor der Verhandlung vor dem Essener Gerichtsgebäude versammelt hatten.
Der Angeklagte selbst trug ein Sakko mit orangenen Farbspritzern. Seine Argumentation: Man dürfe nicht die Aktivisten verurteilen, sondern müsse die Verursache der Klima-Katastrophe zur Rechnung ziehen. Das sah die Richterin allerdings anders. An einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung, die der Angeklagte ja auch eingeräumt habe, gehe kein Weg vorbei. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.
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