Post kassiert vom Bund eine Milliarde Euro
Nach einem klaren Sieg vor dem EU-Gericht erhält die Deutsche Post über eine Milliarde Euro. Die Luxemburger EU-Richter kippten eine sechs Jahre alte Entscheidung der EU-Kommission, wonach die Post 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen an den Bund zurückerstatten musste.

Ein Großteil des Geldes soll an die Aktionäre ausgeschüttet werden.
Inklusive Zinsen ergibt sich inzwischen ein Milliardenbetrag. Die Post will diesen Geldsegen vorzugsweise an ihre Aktionäre auszahlen. Die Bundesregierung kündigte an, die riesige Rückzahlung im laufenden Haushalt aufzufangen. (Rechtssache: T-266/02)
Der Bonner Konzern war gegen die Entscheidung der Kommission von 2002 vor das EU-Gericht Erster Instanz gezogen. Brüssel hatte dem früheren Staatsmonopolisten vorgeworfen, er habe in den 90-er Jahren im Paketdienst zum Nachteil von Konkurrenten Dumpingpreise genommen. Die Verluste von 572 Millionen Euro seien dann mit Beihilfen ausgeglichen worden, die die Post von der Bundesrepublik Deutschland - etwa über das Briefmonopol - erhalten habe. Es war einer der höchsten Beträge, die jemals in Brüssel von einem Unternehmen zurückgefordert wurden.
Ob die unterlegene Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung geht, ist bisher offen, sagte ein Sprecher. Die Behörde hat dafür eine Frist von gut zwei Monaten. Das EU-Gericht stand der Post zu, dass für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben «unstreitig» Mehrkosten anfielen. Der damalige EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti blieb demnach den Nachweis schuldig, dass die Post einen ungerechtfertigten Vorteil erhielt. Die Wettbewerbshüter hatten damals das Verfahren nach einer Beschwerde des Paketversenders UPS ins Rollen gebracht.
Monti wies auch nicht nach, dass die staatlichen Transferzahlungen für die Post deren Mehrkosten tatsächlich überstiegen. Von 1990 bis 1996 seien laut Berliner Angaben umgerechnet 5,6 Milliarden Euro von der damaligen Bundespost-Schwester Telekom überführt worden, während die Mehrkosten der Post rund 10 Milliarden Euro betrugen. Die Transfers hätten auch nicht ausgereicht, um Unterdeckungen bei den Paketen aufzufangen, schrieb das Gericht.
Das Geld müsse vom Bund «sofort» und «automatisch» kommen, erläuterte eine Post-Sprecherin in Bonn. Die Rückzahlung sei unabhängig von einer möglichen Berufung. Die Bundesregierung begrüßte das Urteil des zweithöchsten EU-Gerichts, denn es habe die deutsche Rechtsauffassung bestätigt, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums in Berlin. Die Post bekomme das Geld zurück, was ihr aus Sicht der Bundesregierung auch zugestanden habe.
Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte in Brüssel, die Kommission setze ihr neue, im September 2007 begonnene Untersuchung zu Beihilfen für die Deutsche Post fort. «Wir werden dabei das Urteil des EU-Gerichts berücksichtigen.» Die Kommission untersucht derzeit, ob die Post seit 1989 zu viel Unterstützung vom Staat bekam; es droht dabei nach früheren Angaben eine riesige Rückzahlung. Der Betrag war bisher nicht beziffert worden.
Nach der Entscheidung von 2002 hatte die Post Anfang 2003 die Beihilfesumme von 572 Millionen Euro plus angelaufene Zinsen von 335 Millionen Euro - also in der Summe 907 Millionen Euro - an den Bund gezahlt. Fünf Jahre später kommen weitere Zinsen dazu; nun beläuft sich der Betrag nach Angaben der Post auf über eine Milliarde Euro. Die Kommission nahm zu dem Betrag keine Stellung.
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