Neue Klage gegen Trianel-Kraftwerk geplant

Genehmigung des Betriebs

Der BUND bezweifelt, dass die Genehmigung des Trianel-Kraftwerks in Lünen - an dem auch die Stadtwerke Bochum beteiligt sind, gerechtfertigt war. Es sieht nun ganz nach einem zweiten Verfahren aus. Bis zum 30. April hat das Gericht nun eine Frist verlängert.

LÜNEN

, 28.01.2014, 18:13 Uhr / Lesedauer: 1 min
Darf das Trianel-Kraftwerk in Lünen weiter betrieben werden? Darum dürfte es wohl noch einmal vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gehen?

Darf das Trianel-Kraftwerk in Lünen weiter betrieben werden? Darum dürfte es wohl noch einmal vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gehen?

„Wir haben die etwa 500 Seiten starken Genehmigungsbescheide und die sehr umfangreichen Antragsunterlagen gründlich darauf geprüft, ob tatsächlich eine weitere aufwendige Klage unbedingt erforderlich ist“, sagte BUND-Vorstandsmitglied Thomas Krämerkämper. „Wir sind verwundert, wie mangelhaft auch die aktuellen Unterlagen sind und wie unkritisch die beteiligten Behörden die neuen Genehmigungsanträge für das bereits fertige Kraftwerk geprüft haben. Angesichts der Vielzahl nach wie vor existierender Mängel ist die erneute Klage leider doch zwangsläufig und wird von uns umfassend begründet werden.“ 

Die Umweltschützer hatten bereits mit ihrer ersten Klage Erfolg: Im Dezember 2011 hob das OVG den damaligen Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg auf. Trianel besserte daraufhin nach, sicherte nochmals verbesserte Umweltwerte für sein Kraftwerk zu und reichte einen weiteren Antrag ein, der Ende November 2013 genehmigt wurde. Nunmehr läuft das 750 Megawatt-Kraftwerk im Lüner Stummhafen im Regelbetrieb.

„Trotz unverkennbarer  Nachbesserungsversuche“ halte der BUND das Kraftwerk weiterhin für so umweltschädlich, dass auch die neuen, geänderten Genehmigungen rechtswidrig seien. Dies betreffe insbesondere die Immissionsprognose und den Eintrag von Schadstoffen „in die bereits unzulässig hoch vorbelasteten europäischen Schutzgebiete.“. Als Beispiel nennt der Bund die Wälder bei Cappenberg. Diese Wälder standen schon beim ersten Verfahren vor dem OVG im Blickpunkt der Auseinandersetzung.

Manfred Ungethüm, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, hatte Anfang Januar 2014 erklärt, eine detaillierte Bewertung sei erst möglich, wenn die Begründung zur Klage des BUND vorliege. Ungethüm zeigt sich überzeugt: „Das Kraftwerk ist auf dem neuesten Stand der Technik und erfüllt alle immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen.“

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